Hamburg. Während der EM 2024 geht ein Mann mit Hammer und Brandsatz auf dem Kiez auf Polizisten los. Die schießen, er bricht zusammen.
- Es geht um Angriff am 16. Juli an der Silbersackstraße auf dem Kiez.
- Mann aus Buchholz geht mit Hammer und Brandsatz auf Polizisten los
- Was die Staatsanwaltschaft zum Prozess sagt.
Seit Dienstag, 26. November 2024, lief der Prozess gegen den Mann, der am Rande eines Fanmarschs zur Fußball-EM mit einem Schieferhammer und einem selbstgebauten Molotowcocktail auf Polizeibeamte losgegangen war. Zwei Wochen später hat das Landgericht Hamburg jetzt entschieden, dass der 39-Jährige aufgrund seiner psychischen Erkrankung, der Mann leidet unter Wahnvorstellungen, als schuldunfähig gilt.
Die Unterbringung durch ein Sicherungsverfahren sei alternativlos, wie eine Sprecherin am Dienstag mitteilte.
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Der Mann war vor dem EM-Spiel Niederlande gegen Polen in Hamburg an der Silbersackstraße auf dem Kiez auffällig geworden und musste sich jetzt dafür verantworten.
Die Staatsanwaltschaft legte ihm sieben Straftaten zur Last, darunter versuchten Totschlag in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie Bedrohung und Verstoß gegen das Waffengesetz. Schon früh war klar, dass dem 39-jährigen André G. aus Buchholz deswegen eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie drohen könnte. In eine solche war er bereits seit dem Tag nach dem Vorfall auf dem Kiez zwangsweise gebracht worden.
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Dass André G. keine Haftstrafe, sondern die Psychiatrie droht, liegt daran, dass es sich bei dem Verfahren gegen den 39-Jährigen um ein sogenanntes Sicherungsverfahren handelt. Ein solches wird immer dann durchgeführt, wenn die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass die Person zum Zeitpunkt der Tat nicht schuldfähig war. Genau dies tut die Staatsanwaltschaft im Fall von André G, wie Behördensprecherin Melina Traumann dem Abendblatt schon Mitte November auf Anfrage mitteilte.
Rückblende auf die genauen Geschehnisse an jenem 16. Juni 2024: Während rund 13.000 niederländische Fans vor dem EM-Spiel gegen Polen in Feierlaune über den Kiez marschieren, kippt am Mittag die Stimmung schlagartig. Ein Schuss fällt – ein Mann, André G., liegt auf der Silbersackstraße, am Bein getroffen und von Polizisten umringt. Neben ihm liegen ein selbst gebastelter Hammer und ein ebenfalls selbst gebastelter Molotowcocktail.
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André G. soll außerdem Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verwendet haben, indem er ein Hakenkreuz und den Schriftzug A.C.A.B. („All Cops are Bastards“) auf die Tür einer Herrentoilette geschmiert haben soll. Der Prozess gegen den Mann beginnt am 26. November. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung berichtet.
André G. stürmt an jenem Tag, gegen 12.30 Uhr, aus einem Restaurant an der Silbersackstraße, die direkt von der Reeperbahn abzweigt. In der einen Hand hält er den Hammer, in der anderen den Brandsatz. Polizisten eilen sofort herbei, setzen Pfefferspray ein – doch das kann den Mann nicht stoppen. Ihrer Aufforderung, die Waffen niederzulegen, kommt er nur halbherzig nach: Er legt zwar den Hammer auf den Boden, versucht aber noch den Molotowcocktail zu zünden. Ein Zivilbeamter feuert zur Warnung einmal in die Luft.
Drei Polizisten geben gleichzeitig mehrere Schüsse ab – ein Schuss trifft den Angreifer ins Bein
Dann geben drei Polizisten gleichzeitig mehrere Schüsse ab. Einer trifft den Angreifer in den Oberschenkel. André G. bricht schwer verletzt zusammen und wird, begleitet von einem Notarzt, ins Krankenhaus transportiert. Schon am nächsten Tag kommt er in eine psychiatrische Unterbringung.
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Dort wird er möglicherweise auch die nächsten Jahre verbringen: In dem sogenannten Antragsverfahren strebt die Staatsanwaltschaft nämlich keine Gefängnisstrafe an, sondern die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.