Hamburg. Ein 39-Jähriger droht Passanten und Polizisten nahe der Hamburger Reeperbahn mit einem Schieferhammer und einem Molotowcocktail - die Beamten schießen. Was war das Motiv des Mannes?

Nach den Schüssen von Polizisten auf einen 39-Jährigen, der nahe der Reeperbahn in Hamburg-St. Pauli mit einem Schieferhammer und einem Molotowcocktail drohte, gehen die Ermittlungen am Montag weiter. Nach Angaben der Polizei vom Sonntag handelte der Deutsche möglicherweise in einem psychischen Ausnahmezustand. Hinweise auf seine Motivation gab es zunächst nicht. Zum Wohnort wollte ein Polizeisprecher am Sonntagabend keine Angaben machen.

Kurz vor dem Vorfall gab es im Stadtteil St. Pauli wegen des EM-Spiels Niederlande gegen Polen einen Marsch mit etwa 13.000 niederländischen Fans. Dieser sei aber während des Einsatzes bereits vorbei gewesen, teilte die Polizei mit. Es gebe keine Hinweise, dass die Tat in Bezug zur Fußball-Europameisterschaft stehe.

Der Mann war laut Polizei am Sonntagmittag aus einem Imbiss in der Silbersackstraße gekommen. Mit einem Schieferhammer und einem Molotowcocktail in der Hand sei er bedrohlich auf Passanten und Polizisten zugegangen. Der Aufforderung, beides fallenzulassen, sei er nicht nachgekommen, teilte die Polizei weiter mit. Auch der Einsatz von Pfefferspray stoppte ihn nicht. Schließlich hätten die Beamten geschossen. Der Mann sei getroffen worden und zu Boden gefallen. Er habe sofort medizinische Hilfe bekommen und sei in ein Krankenhaus gebracht worden. Polizisten oder unbeteiligte Dritte seien nicht verletzt worden.

Während des Vorfalls waren noch einige niederländische Fans in unmittelbarer Nähe zum Tatort. Wie auf Videoaufnahmen, die in den sozialen Medien kursieren, zu hören ist, erhielten sie über Lautsprecher auf Niederländisch durchgesagte Anweisungen der Polizei, die wegen des Fanfestes von niederländischen Kollegen unterstützt wurden.

Der Mann soll laut Polizei in Untersuchungshaft kommen. Die Mordkommission habe die Ermittlungen übernommen. „Im Hinblick auf den Schusswaffengebrauch durch die Einsatzkräfte übernahm, wie in solchen Fällen üblich, das Dezernat Interne Ermittlungen der Innenbehörde die Überprüfungen“, hieß es.