Hamburg. Menschen aus dem Stadtteil fragen sich, warum Drohnen in der Nachbarschaft im Einsatz sind. Der Grund dafür ist überraschend.

Einige Bewohnerinnen und Bewohner aus Hamburg-St. Georg berichten, dass derzeit Drohnen über dem Stadtteil unterwegs seinen. Auf dem Nachbarschaftsportal Nebenan.de wird bereits eifrig darüber diskutiert. Und natürlich stellen sich einige Anwohnerinnen und Anwohner die Frage, was der Hintergrund für diese Drohnenflüge ist.

Einige glauben, die Antwort zu kennen, und schreiben, dass die Drohnen im Auftrag des kommunalen Wohnungsunternehmens Saga unterwegs seien. Und damit haben sie recht.

Hamburger Innenstadt: Darum lässt die Saga Drohnen über Wohnhäuser fliegen

Auf Nachfrage teilte das Unternehmen mit: „Die Saga setzt über einen externen Dienstleister regelmäßig Drohnen ein. Hintergrund dafür ist, dass so mögliche Schäden an Dachflächen ermittelt werden können“, so Sprecher Gunnar Gläser. „Zuletzt fanden Dachinspektionen in St. Georg, konkret in der Stiftstraße, Brennerstraße und Rostocker Straße, statt.“

Durch den Einsatz von Drohnen könne man Dachflächen engmaschig kontrollieren, damit Schäden frühzeitig erkannt und behoben werden. „Auch kann durch diese Technik auf das aufwendige, kostenintensive und für Mieterinnen und Mieter belastende Aufstellen von Gerüsten verzichtet werden“, so Gläser weiter.

Saga legt beim Einsatz von Drohnen in Hamburg Wert auf das Thema Datenschutz

Mieterinnen und Mieter der betroffenen Bestände würden immer rund zwei Wochen vor der geplanten Befliegung über Aushänge in den Hauseingängen über den Zweck und den genauen Zeitraum informiert. „Der Einsatz der Drohnen selbst dauert in der Regel je Gebäude nur wenige Minuten. Über die Aushänge erhalten Mieterinnen und Mieter auch die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner.“

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Gläser betont: „Dabei ist uns der Datenschutz sehr wichtig. Erhoben werden nur Informationen über die Dachflächen, nicht jedoch personenbezogene Daten. Mieter, Besucher und sonstige Personen werden nicht aufgenommen.“ Das gelte grundsätzlich auch für Fenster, Wohnungen oder andere privat genutzte Bereiche sowie auch Kfz-Kennzeichen abgestellter Fahrzeuge.