Hamburg. Das Gericht hat zwei Restaurantbetreiber verurteilt, die ihren drei Köchen mehr als 100.000 Euro Lohn vorenthielten. Die Strafen.
Höchstens 3,15 Euro haben die drei Köche mit indischer Herkunft jeweils in dem indischen Restaurant in St. Georg pro Stunde zugeschanzt bekommen – von einem Verdienst oder Lohn kann bei so ausbeuterischen Kleckerbeträgen ja schlechterdings die Rede sein. Hinzu kommt: Fast 400 Stunden monatlich mussten die drei Köche nach der Anklage jeweils schuften. Und das ohne Anspruch auf Urlaub.
Das Landgericht hat die beiden 51 und 53 Jahre alten Restaurantbetreiber am Freitag wegen „Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt“ zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten sowie einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Nicht bewahrheitet hat sich allerdings der ursprüngliche Vorwurf des schweren Menschenhandels. Außerdem müssen die beiden Angeklagten Geldbußen im vierstelligen Bereich zahlen, jeweils liegen diese noch unter 10.000 Euro, sagte Gerichtssprecherin Marayke Frantzen dem Abendblatt.
Gericht Hamburg: Arbeiten bis zum Umfallen, 3,15 Euro pro Stunde, kein Urlaub
Es klingt unglaublich: Bei der Einreise nahmen die beiden Männer laut Anklage den drei Köchen die Pässe ab und brachten sie in einem Gemeinschaftszimmer am Hansaplatz unter. Die drei hätten zwischen Februar 2022 und Juni 2023 monatlich 380 Stunden arbeiten müssen ohne Anspruch auf einen Erholungsurlaub. Die Angeklagten hätten ihnen auf diese Weise Nettolöhne in Höhe von rund 192.000 Euro vorenthalten.
Die Gastronomen waren zunächst in U-Haft, weil sie des schweren Menschenhandels dringend tatverdächtig waren. Nachdem zwei der geschädigten Köche – der dritte war bereits wieder zurück in Indien – vernommen worden waren, hat sich dieser Verdacht aber nicht weiter erhärtet, und die Beschuldigten kamen auf freien Fuß.
- Haushälterin mit Hungerlohn abgespeist – Prozess
- Hamburger Prozess: Die Arbeitssklavin und der Wohltäter
- Au-pair Hamburg: „Moderne Sklaverei“ – Mädchen berichten von Ausbeutung und Rassismus
Den Sozialversicherungsschaden, so Frantzen weiter, hätten die Angeklagten kurz vor Schluss der Beweisaufnahme vollständig ausgeglichen. Weil sie bei der Anmeldung der Köche falsche Angaben gemacht hatten, seien Arbeitnehmeranteile in Höhe von rund 53.000 Euro nicht abgeführt worden. Außerdem sei die Einziehung von Wertersatz in Höhe von fast 200.000 Euro gegen die GmbH der beiden Angeklagten angeordnet worden – diese GmbH beschäftigte die drei Köche und betrieb auch das Restaurant in St. Georg.