Hamburg. Für Fahrgeschäfte gibt es in Hamburg am Familientag bestimmte Vorgaben – schon seit mehr als 20 Jahren. Was das für Gäste bedeutet.
- Für Fahrgeschäfte gilt auf dem Hamburger Dom eine besondere Regel.
- Betreiber müssen am Familientag Rabatte anbieten.
- Besucher profitieren von Vereinbarung.
Egal ob beim Frühjahrs-, Winter- oder Sommerdom – sie sind in jeder Saison ein Thema: die Preise für Achterbahnen, Dosenwerfen und Co. Jede Saison gleich ist auch, dass immer mittwochs der sogenannte Familientag auf dem beliebten Volksfest ist. Gelockt wird hier neben einem speziellen Programm für Kinder mit diversen Rabatt-Aktionen.
Um herauszufinden, wie sehr sich beim Familientag wirklich sparen lässt, hat das Abendblatt den großen Test gemacht. Dabei in Hamburg interessant: Betreiber der Fahrgeschäfte sollen sich bei der Preisgestaltung an einer besonderen Vereinbarung orientieren.
Dom in Hamburg: Schausteller müssen bei Preisen Vorgabe folgen
„Es gibt eine Vorgabe vom Amt, auf die sich der Verband schon vor vielen Jahren eingelassen hat“, erzählt Robert Kirchhecker, Präsident des Hamburger Schaustellerverbandes. Seit mehr als 20 Jahren gebe es in Abstimmung mit der Wirtschaftsbehörde den Beschluss, der die Schausteller und Schaustellerinnen dazu anhält, an Familientagen einen Rabatt von um die 30 Prozent zu gewähren.
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„Da wir aber am Ende immer auf einen runden Ticketpreis gelangen wollen, bewegt sich der Rabatt zwischen 28 und 33 Prozent“, so der Präsident des Schaustellerverbands. Es gebe zwar keinen vertraglich vereinbarten Zwang, „aber jeder hält sich an diese Vorgabe“. Ein entsprechendes Merkblatt werde schon zusammen mit den Dokumenten zur Platzvergabe ausgeteilt, so Kirchhecker. So gut wie nie komme es vor, dass sich ein Betrieb gegen die Vereinbarung stelle. Und falls doch, gebe es intensive Gespräche mit dem Verband.
Hamburger Dom: Regelung gilt nicht bei Zuckerwatte, Bratwurst und Co.
„Die Regelung gibt es, weil wir das Publikum nicht verärgern wollen“, begründet der Präsident des Schaustellerverbands die Vorgabe. Besucher und Besucherinnen sollen sich sicher sein, am Familientag sparen zu können. Für gastronomische Stände gilt die diese Vereinbarung allerdings nicht: „Hier sind die preislichen Schwankungen bei der Beschaffung einfach zu groß“, so Kirchhecker, versichert aber, dass es auch in diesem Bereich viele Aktionen gebe.