Hamburg. Alarmierende Recherche zeigt akute Bedrohungslage, geplanten bewaffneten Angriff und dramatische Sicherheitslücke. Was bislang bekannt ist.

Die Sicherstellungsmenge von Kokain in Deutschland hat sich in den vergangenen beiden Jahren verdoppelt, das geht aus einem neuen Lagebild des Bundeskriminalamtes (BKA) hervor. Auch im Hamburger Hafen mehren sich die Fälle. Es ist nicht lange her, da entdeckten Fahnder bei einer Razzia rund 25 Tonnen Kokain, versteckt in Containern hinter Tarnladungen wie Obst oder Sesam.

Doch nicht selten wird der Fund zum Sicherheitsrisiko für die Zöllner, wie Recherchen von NDR und WDR jetzt zeigen. Ganz konkret geht es um einen geplanten Angriff auf Hamburger Zöllner.

Hafen Hamburg: Überfall auf Zöllner und Kokain-Klau geplant

Laut NDR wurde der Zoll Hamburg in der vergangenen Woche mit Erkenntnissen der belgischen Kollegen konfrontiert. Daraus geht hervor, dass bewaffnete Täter aus Frankreich einen Überfall auf Hamburger Zöllner planen sollen. Ihr Ziel sei es, 480 Kilogramm sichergestelltes Kokain zu stehlen.

Aufgrund der derzeitigen Rechtslage ist ein Vernichten sichergestellter Drogen vor der rechtskräftigen Verurteilung der Täter nicht erlaubt. Nach NDR-Informationen sollen daher „viele Tonnen“ sichergestellten Kokains in Norddeutschland gelagert sein. Geschützt werden die enormen Mengen offenbar nur durch Alarmanlagen.

Nach alarmierenden Recherchen – Zoll Fahndungsamt Hamburg bezieht Stellung

Auf Abendblatt-Anfrage hieß es am Donnerstag vom Zoll Fahndungsamt Hamburg in Abstimmung mit der Generalzolldirektion (GZD) zu etwaigen Vorkommnissen: „Informationen zu konkreten Liegenschaftsmaßnahmen an einzelnen Standorten können aus Sicherheitsgründen nicht mitgeteilt werden. Die Generalzolldirektion steht mit dem Bundesministerium der Finanzen in einem konstruktiven Austausch.“

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Außerdem: „Weitergehende Ausführungen sind aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Dies resultiert aus dem Umstand, dass Planungen und aktuelle Vorgehensweisen der Zollverwaltung, die teils auf eingestuften Schriftlagen beruhen, nicht offen bekannt gegeben werden können.“