Hamburg/Karlsruhe. Das Landgericht Hamburg hatte gegen Ayla E. ein hartes Urteil gefällt. Zu Recht, wie die Nachprüfung nun ergeben hat.

Das Urteil gegen eine 33 Jahre alte Frau für eine beinahe tödliche Messerattacke auf ihren Ex-Freund im Karolinenviertel ist nun rechtskräftig. Das Landgericht Hamburg hatte Ayla E. (Namen geändert) im Januar wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Die Angeklagte Ayla E. (M.) zu Beginn des Prozesses im November vergangenen Jahres
Die Angeklagte Ayla E. (M.) zu Beginn des Prozesses im November vergangenen Jahres © picture alliance/dpa | Marcus Brandt

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision der Angeklagten verworfen, wie er am Freitag bekannt gab. Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben, heißt es in dem Beschluss vom 6. Dezember.

Frau sticht Ex-Freund im Hamburger Karoviertel nieder – lange Haftstrafe

Die Frau hatte das Ende der Beziehung zu dem Opfer nicht akzeptieren wollen und Müslüm C. deshalb nachgestellt.

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Bei einer fingierten Aussprache kam es im Mai 2022 auf der Marktstraße (Stadtteil St. Pauli) zum Handgemenge zwischen den beiden, bei dem die Frau auch Pfefferspray einsetzte und schließlich mit einem Messer zustach. Das Opfer musste nach dem Messerstich notoperiert werden.