Hamburg. Seit Ende August gilt neue Regel. Händler beklagt verunsicherte Kunden, Umsatzeinbußen – und empfindet Unterscheidung als ungerecht.

Fahrgäste der Hamburger Hochbahn dürfen seit Ende August keine E-Scooter mehr in die U-Bahn mitnehmen. „Mit dieser Entscheidung reagiert die Hamburger Hochbahn AG auf international dokumentierte Fälle, in denen es zu Bränden von Akkus an E-Scootern mit starker Rauchentwicklung gekommen ist“, teilte der städtische Verkehrsbetrieb zur Begründung des Verbots mit.

Bei Dietmar Heidtmann, Vertriebsleiter der Firma Bleudq, die in Hammerbrook elektrische Fahrzeuge wie E-Scooter verkauft, sind etliche Kunden nun stark verunsichert. Die Möglichkeit, die „letzte Meile“ mit den Rollern von der Bahnstation nach Hause zurücklegen zu können, ist ihnen mit dem Verbot genommen.

HVV: E-Bikes sind in U-Bahnen weiterhin erlaubt, E-Scooter nicht

Heidtmann erlebt einen Rückgang seiner Verkäufe der Stehroller um gut 30 Prozent. Und fragt, ob es angemessen ist, dass die E-Scooter anders behandelt werden als E-Bikes. Denn in Hamburg sind Fahrräder mit Akkubetrieb in der U-Bahn weiterhin erlaubt.

Das Mitnahmeverbot von E-Scootern in den Hamburger U-Bahnen gilt seit August: Hier weist ein Schild auf diese Regelung hin.
Das Mitnahmeverbot von E-Scootern in den Hamburger U-Bahnen gilt seit August: Hier weist ein Schild auf diese Regelung hin. © picture alliance /

Eine schriftliche Anfrage des Händlers beim zuständigen Verkehrssenator blieb unbeantwortet. Heidtmann empfindet die Regel nach wie vor als ungerecht und ungerechtfertigt. Er betont, dass die E-Scooter in Deutschland nur zugelassen seien, wenn sie nach einer bestandenen zweitägigen Sicherheitsprüfung eine allgemeine Betriebserlaubnis bekommen. Dieses Verfahren gebe es bei Pedelecs – also elektrischen Fahrrädern mit Motorunterstützung für bis zu 25 Kilometer pro Stunde, die meist allgemein gebräuchlich als „E-Bike“ bezeichnet werden – nicht. „Trotzdem werden E-Scooter verboten und die in dem Fall ungeprüften Pedelecs nicht“, beklagt Heidtmann.

Verkehrsbehörde: Unterschiede in den Prüfanforderungen an Batterietechnik

Von der Verkehrsbehörde hieß es auf Anfrage des Abendblatts nun als Begründung, dass zwischen Pedelecs und E-Scootern deutliche Unterschiede in den Prüfanforderungen an die Batterietechnik bestünden. „Während für Pedelecs ergänzend der Nachweis der mechanischen Festigkeit erbracht werden muss – durch Schläge mit einem Federhammer und einem Fall aus 90 Zentimeter Höhe, ist für E-Scooter lediglich ein Überladeschutz gefordert“, sagt eine Sprecherin.

Nicht das Zulassungsverfahren sei also ausschlaggebend für das Verbot, sondern die jeweils zum Einsatz kommende Batterietechnik.

HVV: Verbot in U-Bahnen – E-Scooter sind schon mehrfach in Brand geraten

Das bei der Hochbahn geltende Verbot stütze sich zudem auf eine brandschutztechnische Bewertung für die Mitnahme von elektrischen Kleinstfahrzeugen in U-Bahnen. Es gebe verschiedene dokumentierte Fälle von in Brand geratenen E-Scootern – etwa in London und erst in der vergangenen Woche in Madrid. „Entsprechend gibt es auch bereits Verbote der Mitnahme, wie zum Beispiel in London sowie in Barcelona“, ergänzt die Sprecherin mit Blick auf Fahrzeuge, die auch in Hamburg schon Feuer gefangen haben.

Mehr zum Thema

Heidtmann hofft dennoch, dass die Einschränkung bald wieder fällt, denn die Verkehrsbehörde räumt ein, dass sie die Scooter wieder erlauben will, wenn es eine DIN-Norm gibt, die Vorgaben zur Batterietechnik der Fahrzeuge umfasst. „Wird diese umgesetzt und angewendet, wäre die Aufhebung des Verbotes denkbar“, ergänzt die Sprecherin.