Abriss droht. Denkmalschützer erwirkt mit Klageandrohung Einsicht in Unterlagen bei Finanzbehörde. Laut Denkmalschutzgesetz muss sich die Stadt für den Erhalt von Denkmälern einsetzen.

Hamburg. Die Stadt hat nachgegeben. Nach längerem Kampf gegen die Neugier des Bürgers Ulf Hellmann-Sieg hat sie sich nun doch bereit erklärt, Einblicke in die Akten zu den City-Hochhäusern zu gewähren. Dabei möchten die Behörden durchaus nicht an den Denkmalschutz der grauen Riesen erinnert werden, denn sie wollen die Hochhäuser verkaufen und haben sie zum Abriss freigegeben (wir berichteten).

Doch sieht es die Stadt nach genauerer Prüfung des neuen Transparenzgesetzes und vielleicht auch ihrer Siegchancen für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung jetzt als hohe demokratische Pflicht an, die zunächst verweigerten Einblicke in ihre Unterlagen zu gewähren.

Seit Juli 2014 will Hellmann-Sieg, Verwaltungsrechtler bei Klemm & Partner und Vorsitzender des Bergedorfer Grundeigentümervereins, als Befürworter des Denkmalschutzes wissen, wie viel Energie die Behörden seit 2013 in die Entwicklung von Konzepten zum Erhalt der Häuser gesteckt haben. In einem großflächig verteilten Hochglanzheft hatte die Stadt den Neubau der City-Hochhäuser für wirtschaftlicher erklärt als deren Sanierung. „Die ausstehenden begehrten Unterlagen werden vollständig in Form einer Akteneinsicht zugänglich gemacht“, heißt es im Widerspruchsbescheid, „die Kosten des Verfahrens trägt die Widerspruchsgegnerin.“ Also die Stadt. Sie hatte Hellmann-Sieg zunächst mit der Androhung von Gebühren für die Akteneinsicht nahegelegt, sein Auskunftsersuchen zurückzuziehen. Dann berief sie sich auf „Geschäftsgeheimnisse“, obwohl Behörden und Landesbetriebe sich laut Transparenzgesetz darauf gar nicht zurückziehen dürfen, und versäumte es zugleich, darzulegen, wie der Geheimnisverrat das Grundstücksgeschäft überhaupt gefährden könnte.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit setzte dem Landesbetrieb in umfänglichen Schreiben die Rechtslage auseinander. Ohne Erfolg. Daraufhin streckten die amtlichen Hüter der Transparenz die Waffen. Sie waren am Ende: Zwar dürfen sie Behörden und Landesbetriebe belehren, aber sie können keine Weisungen erteilen. Erst Hellmann-Siegs Klageandrohung zeigte Wirkung. Von Mitte Januar an will die Finanzbehörde jetzt nach eigenem Bekunden „vier bis fünf Aktenordner“ für Hellmann-Sieg bereitstellen. Dann soll er prüfen dürfen, was für den Denkmalschutz noch drin ist. Die Zeit läuft gegen die Denkmalschützer. Schon am 4. Februar, 13 Uhr, endet die Frist zum Einreichen der Gebote für das 7000 Quadratmeter große Grundstück mit den vier Türmen. Dem Käufer steht es laut Ausschreibung der Finanzbehörde frei, abzureißen oder zu erhalten.

Laut Denkmalschutzgesetz muss sich die Stadt, so hat sie es als Gesetzgeber selbst formuliert, in vorbildlicher Weise für den Erhalt von Denkmälern einsetzen. Das soll private Investoren zur Denkmalpflege ermutigen. Nur Letzteren ist es gestattet, ohne Umschweife abzureißen, wenn der Erhalt nachweisbar wirtschaftlich nicht zumutbar, das heißt, keine Kostendeckung erreichbar ist. Der öffentlichen Hand verlangt das Gesetz mehr Geschichtsverbundenheit ab. Zumal sie im Fall der City-Hochhäuser einen Sanierungsstau verursacht hat.

Mit dem Verkauf wird die Verwaltung diese Bürde los. Laut Oberbaudirektor Jörn Walter zu Recht. Dagegen hatten Stadtplaner, die City Hof Initiative und renommierte Architekten wie Volkwin Marg für den Erhalt der einst weißen und plattenfreien Häuser am Hauptbahnhof plädiert. Mit ihnen könne günstiger Wohnraum in der City entstehen, ein seit Jahrzehnten immer wieder formuliertes Ziel der Planer.