Der Untersuchungsbericht zur Elbphilharmonie ist abgesegnet. Abgeordnete begrüßen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Tatsächlich ist die Geschichte des Konzerthauses jedoch nicht abschließend aufgearbeitet.
Hamburg. Die politische Aufklärung des Bauskandals um die Elbphilharmonie ist vorerst abgeschlossen. Mit der Kenntnisnahme durch die Bürgerschaft am Mittwochabend hat der 640 Seiten starke Bericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) nun auch offiziellen Charakter. Darin wird die Verantwortung für die immense Kostensteigerung für die Stadt von anfangs geschätzten 77 Millionen auf zwischenzeitlich rund 500 Millionen Euro vor allem dem langjährigen Bürgermeister Ole von Beust (CDU) und den städtischen Projektleitern, aber auch den Architekten Herzog & de Meuron und dem Baukonzern Hochtief zugewiesen.
CDU und Linkspartei kritisieren den Bericht als unzureichend
Während die allein regierende SPD den Bericht als „ebenso detaillierten wie erschreckenden Einblick in die Versäumnisse und fehlerhaften Entscheidungen rund um den Bau der Elbphilharmonie“ lobte und in Teilen von Grünen und FDP Unterstützung erhielt, kritisierten CDU und Linkspartei das Werk, an dem zwei Untersuchungsausschüsse insgesamt fast vier Jahre gearbeitet hatten, als unzureichend. Beide legten eigene Minderheitsberichte vor.
Der Bericht biete „keine allgemeingültige Erklärung, wie es zu den Kostensteigerungen kommen konnte und wie diese in Zukunft vermieden werden können“, sagte Andreas Wankum (CDU). Der SPD sei es nach der von ihr selbst zu verantwortenden Einigung mit Hochtief Ende 2012 („Nachtrag 5“) und der damit verbundenen weiteren Kostensteigerung auf 789 Millionen Euro wohl darum gegangen, Baukonzern und Architekten nicht zu brüskieren. „Der Bericht klärt leider nicht auf, welche politischen und wirtschaftlichen Interessen das Projekt prägten“, sagte Norbert Hackbusch (Linkspartei).
Tatsächlich ist die Geschichte der Elbphilharmonie nicht abschließend aufgearbeitet. Denn zum einen hatte der 2010 erstmals eingesetzte PUA nur den Auftrag, die Entwicklung bis zur Kostensteigerung Ende 2008 („Nachtrag 4“) aufzuklären. Alles, was danach kam, durfte er nicht untersuchen. Zweitens ist noch eine strafrechtliche Aufarbeitung möglich. Wie das Abendblatt berichtet hatte, hat die Staatsanwaltschaft Ende April Vorermittlungen eingeleitet. Mit ihnen solle zunächst geklärt werden, ob sich Ansatzpunkte für ein offizielles Ermittlungsverfahren bieten. Diese könnten in der irreführenden Information von Bürgerschaft und Öffentlichkeit durch die Senate bestehen oder in der fatalen Weichenstellung von Beusts, dass die Stadt selbst Eigentümer des kommerziellen Mantels aus Hotel, Parkhaus und Gastronomie wurde. Mehrere Redner von SPD, FDP und der Linkspartei begrüßten diese Vorermittlungen.
Jörg Hamann (CDU) verwies selbstkritisch darauf, dass auch die Abgeordneten „versagt“ hätten. „Wir kannten die Verträge, wir konnten sie einsehen.“ Hamann begrüßte daher die Forderung der Grünen, der Bürgerschaft ähnlich wie dem Bundestag einen wissenschaftlichen Dienst zur Seite zu stellen. Die SPD lehnte das aus Kostengründen ab.