Der Generalbundesanwalt Harald Range wollte das Ermittungsverfahren an sich ziehen. Doch die bisherigen Erkenntnisse reichen dafür nicht aus. Fall bleibt vorerst in Hamburg.
Hamburg. Vorläufig bleibt das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Angriff auf die Davidwache am 28. Dezember eine rein Hamburger Angelegenheit: Generalbundesanwalt Harald Range hatte zwar erwogen, die Ermittlungen in dem Fall an sich zu ziehen. Doch jetzt teilte die Bundesanwaltschaft mit: "Nach Prüfung der dem Generalbundesanwalt bisher vorliegenden Erkenntnisse sind derzeit keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte gegeben, die eine Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft begründen."
Wie berichtet sollen nach Polizeiangaben 30 bis 40 Vermummte die Davidwache und herauseilende Beamte mit Steinen und Flaschen angegriffen und Parolen wie „Ihr Scheißbullen, habt ihr noch immer nicht genug?“ gebrüllt haben. Einer der Täter soll einen Polizisten kurz darauf an der Hein-Hoyer-Straße durch einen gezielten Steinwurf ins Gesicht so schwer verletzt haben, dass er einen Kiefer- und Nasenbeinbruch erlitt. Im Abendblatt hat der Hamburger Rechtsanwalt Andreas Beuth unter Berufung auf mehrere, namentlich bisher nicht öffentlich genannte Augenzeugen erhebliche Zweifel an diesem Geschehensablauf geäußert. Beuth sprach von einer „polizeilichen Inszenierung“ zur Durchsetzung politischer Ziele.