Die Ausweisung von Gefahrengebieten ist ein untaugliches Mittel gegen Gewalttäter
Je aufgeregter eine Debatte verläuft, desto schwieriger wird es bekanntermaßen, sie sachlich zu führen. Die Diskussion um linke Gewalt und die Reaktion von Polizei und Politik darauf – die längst bundesweit geführt wird – ist schon jetzt reichlich überhitzt. Nach der verbalen Aufrüstung fordern einige die tatsächliche und wünschen aufseiten der Polizei den Einsatz von Elektroschockern, Gummi-Geschossen oder gar scharfer Munition. Auf der anderen Seite kursieren wilde Verschwörungstheorien wie die, dass die Polizei den Überfall auf die Davidwache und den Angriff auf die Beamten selbst inszeniert habe. Nichts spricht in diesen Tagen dafür, dass es zu einer baldigen Entspannung der Lage kommen könnte.
Unstrittig ist, dass es in den vergangenen Wochen zu gewalttätigen Auseinandersetzungen in Hamburg gekommen ist, wie wir sie seit Hafenstraßentagen nicht mehr erlebt haben. Unstrittig ist auch, dass sich Teile der linksautonomen Szene radikalisiert haben. Statt Farbbeutel auf Gebäude werden Steine gezielt auf Polizisten geworfen, die bei solchen Einsätzen tatsächlich um ihr Leben bangen müssen. Absurderweise wird dieser „Kampf gegen den Staat“ im Namen der Roten Flora geführt, während genau dieser Staat seit Jahren alles dafür tut, das besetzte Haus in der jetzigen Form zu erhalten.
Politik und Polizei müssen angesichts dieser Eskalation reagieren. Ergebnis ist die Ausweisung von drei „Gefahrengebieten“. Dort darf die Polizei ohne besondere Begründung jede Person kontrollieren, durchsuchen, in Gewahrsam nehmen und einen Platzverweis aussprechen. Sie macht seit dem Wochenende mit einem Großaufgebot reichlich Gebrauch davon. Doch ist das der richtige Weg? Vieles spricht dagegen.
Das Instrument der Gefahrengebiete, über das die Polizei seit 2005 verfügt, soll ein präventives sein. Man will einschreiten, bevor es zu Straftaten kommt. Das ergibt Sinn, etwa bei einem Fußballspiel, wenn verfeindete Fangruppen aufeinandertreffen. Die Sonderregeln gelten für ein paar Stunden, im Idealfall sortiert man vorher bekannte Gewalttäter aus, am nächsten Tag ist die Sache erledigt, und das Gefahrengebiet wird aufgehoben.
Keinen Sinn ergibt es, einigermaßen wahllos und nur nach optischem Eindruck Menschen herauszupicken und zu kontrollieren. Wenn es tatsächlich potenzielle Gewalttäter sind, kommen sie nach ein paar Stunden wieder frei. Die Gefahr ist danach wieder genauso vorhanden wie vor dem Einsatz. Und natürlich könnten Autonome auf andere Stadtteile ausweichen – und dort Anschläge verüben. Dass sie sich von der Machtdemonstration des Staates beeindruckt zeigen, darf jedenfalls bezweifelt werden.
Wenn die Kontrollen wiederum unbescholtene Bürger treffen, so müssen sie eine Einschränkung ihrer Bürgerrechte dulden, ohne dass sie sich das Geringste zuschulden kommen ließen. Das Ganze dürfte eher kontraproduktiv wirken. Es könnte zur weiteren Radikalisierung der linken Szene führen und zu Solidarisierungen in bisher unbeteiligten Kreisen.
So verständlich es nach den schlimmen Vorfällen der jüngsten Vergangenheit auch ist, dass man jetzt „etwas tun will“, so ungeeignet erscheint das Mittel. Es ist in erster Linie ein Signal in die Reihen der Polizei und der ob der Gewalt wütenden Bürger. Doch es bleibt: Aktionismus. Mit klassischen polizeilichen Mitteln lässt sich dieses Problem ohnehin nicht lösen. Gleichwohl muss der Staat handeln: Und da scheinen Staats- und Verfassungsschutz und der Einsatz von V-Leuten geeigneter als eine voll ausgerüstete Hundertschaft im Gefahrengebiet.
Bei aller öffentlichen Erregung und trotz teils hysterischer Debatten: Der Staat muss besonnen reagieren. Das unterscheidet ihn von Gewalttätern.
Der Autor ist stellvertretender Leiter der Lokalredaktion