Dreijähriges Mädchen starb in Wohnung der Eltern. Dem Vater wird Totschlag vorgeworfen, der Mutter Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen. Beiden droht im Falle einer Verurteilung eine mehrjährige Haftstrafe.
Hamburg. Die Mutter des toten Mädchens Yagmur, genannt “Yaya“, aus Hamburg-Billstedt bleibt vorerst in Untersuchungshaft. Das Landgericht ordnete am Freitag die weitere Vollstreckung des Haftbefehls an, wie Sprecherin Ruth Hütteroth erklärte.
Am gleichen Tag nahmen Großeltern, Angehörige und Freunde Abschied von der Dreijährigen. Nach Medienangaben wurde das Mädchen am Vormittag auf dem Friedhof Öjendorf beigesetzt.
Wie berichtet, starb Yaya vergangenen Mittwoch an den Folgen eines Leberrisses, den ihr Vater ihr mit Schlägen zugefügt haben soll. Yaya war nach der Geburt zunächst in die Obhut einer Pflegemutter gekommen, weil sich die leibliche Mutter überfordert fühlte.
Obwohl das Kind Anfang dieses Jahres wegen einer schweren Kopfverletzung notoperiert wurde und die Ursache staatsanwaltlich ermittelt wurde, kam Yaya im Sommer zu ihren Eltern zurück. „Man kann es gar nicht fassen, was da passiert ist. Und das zwei Wochen, nachdem der Abschlussbericht im Fall Chantal vorgestellt wurde“, sagte Sozialsenator Detlef Scheele (SPD).
Es handele sich um einen besonderen Vorgang, weil mehrere Jugendämter beteiligt gewesen seien. Scheele sagte, dass genauere Erkenntnisse noch nicht vorlägen, wer weshalb welche Entscheidung getroffen habe. Dies untersuche nun die Jugendhilfeinspektion, welche nach dem Fall der an einer Methadonvergiftung gestorbenen Chantal eingeführt worden war.
Kurz vor Weihnachten war der Familienausschuss der Bürgerschaft zu einer Sondersitzung wegen des toten Mädchens zusammengekommen.
Nach dem tragischen Tod der Dreijährigen war vergangene Woche Haftbefehl gegen die Eltern erlassen worden. Dem Vater wird Totschlag vorgeworfen, der Mutter Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen. Beiden droht im Falle einer Verurteilung eine mehrjährige Haftstrafe. Der Vater steht unter dringendem Tatverdacht, das Mädchen misshandelt zu haben – die Mutter soll nichts dagegen unternommen haben.