Hamburg. Der gerade 20 Jahre alt gewordene polizeibekannte Angeklagte wurde zu einer Jugendstrafe von 15 Monaten verurteilt.

Er war an vorderster Front bei einer G20-Protestveranstaltung. Er war mit einer Maske mit Totenkopf vermummt. Er räumt ein, zwei Flaschen auf Polizeibeamte geworfen zu haben. Und nun das: „Ich bin ein netter Junge. Ich habe Respekt“, behauptet Zoran B. von sich selbst. Diese Aussage des Angeklagten im jüngsten Prozess um die Krawalle rund um den G20-Gipfel, vorgetragen mit einem treuherzigen Augenaufschlag, überrascht angesichts der Taten, die dem Zwanzigjährigen vorgeworfen werden. Und so wundert sich auch die Richterin über die angeblich so friedfertige Einstellung des jungen Mannes: „Warum haben Sie das an diesem Abend nicht gezeigt?“

Denn von Respekt und Nettigkeiten kann an diesem 8. Juli bei Zoran B. so gar nicht die Rede sein. Schwerer Landfriedensbruch und versuchte gefährliche Körperverletzung werden dem jungen Hamburger im Prozess vor dem Jugendschöffengericht unter anderem vorgeworfen.

Zoran B. soll "Kommt schon, das sind nur Bullen" gerufen haben

Laut Anklage schloss sich der damals 19-Jährige an der Juliusstraße mit etwa zehn bis 15 Personen zusammen, um gezielt Angriffe gegen dort eingesetzte Polizeibeamte zu verüben. Dabei soll er mehrere Glasflaschen geworfen haben, zwei haben demnach Beamte am Helm getroffen. Ferner habe Zoran B. mit den Worten, dass man „die Bullen bewerfen“ solle, andere zu weiteren Angriffen aufgewiegelt, heißt es in der Anklage. „Kommt schon, das sind nur Bullen“, habe er außerdem gerufen.

Noch am selben Abend wurde Zoran B. festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Dieser Prozess ist der bislang vierte im Zusammenhang mit den G20-Krawallen. In einem ersten Verfahren hatte ein Angeklagter 31 Monate Freiheitsstrafe bekommen, ein zweiter erhielt sechs Monate auf Bewährung, ein weiterer eine siebzehnmonatige Bewährungsstrafe. Schon an diesem Donnerstag steht das nächste G20-Verfahren an.

Zwei Flaschenwürfe gibt der polizeibekannte junge Mann zu

Angespannt und eingeschüchtert wirkt der junge Mann mit dem schwarzen Haar. In die Krawalle sei er mehr zufällig geraten, erzählt der Angeklagte. Freunde hätten ihn mit dem Auto mitgenommen, sie seien zunächst essen gegangen. „Ich wusste nicht genau, was G20 ist, sondern nur dass viele Politiker kommen, auch Putin“, sagt der Zwanzigjährige. Er sei „neugierig gewesen. Im Radio hieß es, dass da viel los ist.“

Im Kofferraum des Autos seiner Freunde habe eine Maske gelegen, die habe er über das Gesicht gezogen und auch zwei Flaschen in Richtung von Polizeibeamten geworfen sowie den „Stinkefinger“ gezeigt. „Warum, weiß ich nicht.“ Allerdings habe er niemals gesagt, dass man „die Bullen bewerfen“ solle, beteuert der junge Mann. „Es tut mir leid, was ich gemacht habe.“ Zoran B. ist bereits mehrfach als Jugendlicher mit dem Gesetz in Konflikt geraten; gerade mal einen Monat nach seinem letzten Prozess beging er die neuen Straftaten.

Aus Sicht der Polizei war der Angeklagte "eine treibende Kraft"

Drei Polizeibeamte schildern als Zeugen, wie sie die Flaschenwürfe des Angeklagten beobachteten. Zoran B. sei „einer der ersten gewesen, die geworfen haben“, erzählt einer. „Er war aus meiner Sicht eine treibende Kraft.“ Eine 31-Jährige sagt, dass der junge Mann „sich sichtlich gefreut“ habe, „als eine Flasche am Helm eines Polizisten zerbrach“. Später habe Zoran B. Freunden gezeigt, wie er geworfen habe. „Er tat das mit geschwellter Brust.“

Am Ende verhängt das Gericht eine 15-monatige Jugendstrafe mit der sogenannten Vorbewährung. Das bedeutet, dass die Entscheidung darüber, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt oder vollstreckt wird, erst in sechs Monaten getroffen wird. „Sie haben dazu beigetragen, dass das Sicherheitsgefühl in der Stadt erheblich beeinträchtig wurde“, redet die Vorsitzende dem Angeklagten ins Gewissen. Er habe mit seinen Taten Polizeibeamten „jeglichen Respekt abgesprochen“.

Untersuchungshaft sei für Zoran B. "die Hölle gewesen"

Nach Überzeugung des Gerichts hat Zoran B. vier Flaschen geworfen und mit Gesten andere aufgestachelt. „Sie kamen, um Krawall zu machen.“ Dass er auch gesagt habe, „kommt schon, werft auf die Bullen“, sieht das Gericht indes nicht als erwiesen an. Das weitgehende Geständnis des Zwanzigjährigen sei als „Ausdruck einer gewissen Einsicht“ zu werten. Die Richterin betont: „Eine zweite Chance gibt es für Sie nicht!“ Zoran B. weint vor Erleichterung, als er begreift, dass er vorerst nicht zurück ins Gefängnis muss. Die Untersuchungshaft, hatte der 20-Jährige gesagt, sei für ihn „die Hölle gewesen. Das hat mir die Augen geöffnet.“