Hamburg . Zweiter Prozess rund um die Gewalttaten beim G20-Gipfel in Hamburg. Der Angeklagte kommt aus Polen.
Im heutigen Prozess um die G20-Krawalle hat das Gericht ein Urteil gesprochen: Gegen einen Polen wird eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verhängt. Dieses Strafmaß hatte auch die Staatsanwaltschaft gefordert, die Verteidigung beantragte eine Geldstrafe im untersten Bereich.
Vor dem Amtsgericht Hamburg hat mit diesem Prozess nach dem Fall um einen gewalttätigen Niederländer der zweite Prozess im Zusammenhang mit den G20-Krawallen stattgefunden: Dieses Mal wird ein 24-Jähriger aus Polen beschuldigt, am 8. Juli auf dem Weg zu einer Demonstration unter dem Motto „G20 not welcome: Grenzenlose Solidarität statt G20“ gegen das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz verstoßen zu haben.
Er soll in seinem Rucksack sechs Feuerwerkskörper, ein nicht zugelassenes Reizstoffsprühgerät, eine Taucherbrille und zwei als Zwillengeschosse geeignete Glasmurmeln gehabt haben. Erneut sicherten zahlreiche Polizeibeamte den Gerichtssaal.
Niederländer verurteilt
Im ersten Prozess nach den Ausschreitungen beim G20-Gipfel war am Montag ein 21-Jähriger aus den Niederlanden zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden. Damit ging das Gericht deutlich über die Strafforderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die ein Jahr und neun Monate gefordert hatte.
Das Gericht hielt es nach Zeugenaussagen zweier Polizisten für erwiesen, dass der Angeklagte zwei Flaschen auf einen der Beamten geworfen hatte. Zudem hatte sich der junge Mann gegen seine Festnahme am 6. Juli gewehrt.