Hamburg. Die Schließung wurde mit „massivem Schädlingsbefall“ begründet. Bis heute ist unklar, ob das stimmt. Eltern kämpfen um Transparenz.
Rund ein Jahr ist es her, dass die Kita Schmusebacke an der Osterstraße in Hamburg-Eimsbüttel schloss und alle Betreuungsverträge fristlos kündigte. Rund 20 Eltern standen kurz vor Weihnachten von heute auf morgen ohne Betreuungsplatz für ihr Kind da. Die Schließung hatte für Schlagzeilen gesorgt, da an der Begründung – ein „massiver Schädlingsbefall“, der eine Sanierung „bis in die Grundmauern“ notwendig machen würde – wenig später massive Zweifel aufkamen. Informationen aus einem Gutachten hatten ergeben, dass schon kurz nach der Schließung kein Mäusebefall mehr sichtbar war.
Einige Eltern versuchen bis heute, Informationen zu bekommen und fordern Aufklärung und Transparenz ein – insbesondere auch von der Sozialbehörde. Doch Antworten auf ihre Fragen haben sie bislang nicht bekommen. Gleichzeitig plant der Kitaträger, der noch vier weitere Standorte in Hamburg betreibt, im Frühjahr 2025 eine Wiedereröffnung der Räumlichkeiten an der Osterstraße. So steht es auf der Webseite. Eltern können ihre Kinder bereits voranmelden.
Kita Hamburg – Betroffene Mutter: „Der Fall ist noch nicht abgeschlossen“
Für Evelyn Maasberg aus Eimsbüttel, Mutter und ehemalige Elternsprecherin, ist der Fall Schmusebacke auch ein Jahr nach der Schließung nicht abgeschlossen. Inzwischen richtet sich ihr Unverständnis allerdings nicht nur gegen den Kitaträger, sondern hauptsächlich gegen die Sozialbehörde. Mehrfach hatte die Mutter versucht, Antworten auf die offenen Fragen zu erhalten. Nach diversem Schriftverkehr mit der Behörde und einem persönlichen Treffen mit Staatsrätin Petra Lotzkat zieht Maasberg für sich eine ernüchterte Bilanz.
Um an Fakten zu der rätselhaften Schließung zu kommen, hatte Maasberg auch die Hamburger Datenschutzbehörde um Unterstützung gebeten. „Mit der Hilfe einer Datenschützerin habe ich zum Beispiel versucht, Informationen zu einem Termin zu erhalten, bei dem sich die Behörde im Januar direkt vor Ort ein Bild gemacht hat. Zu dem Zeitpunkt stand schon fest, dass weder Mäuse noch Kinder vor Ort anzutreffen sein werden. Leider haben wir keine Informationen zum Ergebnis des Termins bekommen.“
Osterstraße: Behörde verweist auf „rechtliche Hinderungsgründe“
Besonders irritierend sei die Begründung für die Geheimhaltung, aus der Maasberg zitiert: „Die Sozialbehörde sieht ein Geheimhaltungsinteresse des Kitaträgers darin, dass bei Bekanntwerden dieser Informationen in einem Markt, in dem Fachkräfte ohnehin knapp sind, potenzielle Bewerberinnen und Bewerber abgeschreckt werden könnten.“
Auf Nachfrage bestätigt die Sozialbehörde: „Gegen die Herausgabe des internen Vermerkes über den Vor-Ort-Termin bestehen rechtliche Hinderungsgründe (...). Hinzu kommt, dass der interne Vermerk als Entscheidungsgrundlage für das künftige Vorgehen erstellt wurde“, sagt Sprecherin Anja Segert.
Evelyn Maasberg macht das wütend: „Meinen die das ernst? Die Vermeidung einer möglichen Bewerber-Abschreckung wird tatsächlich wichtiger gesehen, als das öffentliche Interesse, insbesondere, wenn es um Kinderbetreuung und die Arbeitsbedingungen von Erziehenden geht?“
Kita Hamburg: Träger Schmusebacke will sich nicht äußern
Die Kita selbst wollte sich auf Abendblatt-Nachfrage nicht äußern. In einem Bericht der „Hamburger Morgenpost“ vor wenigen Monaten hatte Kitageschäftsführerin Jutta Lembke bereits eingeräumt: „Der Hauptgrund für die Schließung war zuletzt die Einschränkung der Betreuungszeit. Die Hälfte der Eltern hatte sich deshalb schon einen neuen Kitaplatz gesucht.“ Und weiter: „Ob nun Mäuse oder Ratten in der Kita gesichtet wurden, darin ist Schmusebacke-Geschäftsführerin Jutta Lembke im Gespräch mit der ,Mopo‘ nicht ganz eindeutig – sie sei ja keine Expertin.“
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Schließung und fristlose Kündigung ohne wichtigen Grund und womöglich unter Angabe falscher Tatsachen? Klar ist: Die Sozialbehörde sieht sich nicht in der Verantwortung, zu handeln. „Die Kündigung eines Betreuungsvertrages stellt eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen einem Träger und den Sorgeberechtigten der zu betreuenden Kinder dar. Die Sozialbehörde kann hier entsprechend nicht tätig werden.“
Wiedereröffnung der Kita: Antrag dazu liege Sozialbehörde noch nicht vor
Für Evelyn Maasberg bleibt die zentrale Frage: „Wie stellt die Sozialbehörde die Zuverlässigkeit des Kitaträgers sicher, wenn es Zweifel gibt?“ Zu dieser Frage teilte die Sozialbehörde mit, dass die Zuverlässigkeit grundsätzlich im Rahmen der Betriebserlaubnis geprüft werde.
Im aktuellen Fall der geplanten Neueröffnung hat die Prüfung allerdings offenbar noch nicht begonnen. Denn: Ein entsprechender Antrag für die Wiedereröffnung der Kita an der Osterstraße wurde laut Angaben der Sozialbehörde noch nicht eingereicht.