Hamburg. Die Neubaupläne im Herzen Eimsbüttels sorgen für große Aufregung im Stadtteil. Erst nach vier Tagen äußert sich Otto Wulff zur Lage.

Nachdem das Bezirksamt Eimsbüttel vor Kurzem Nachbarn der Karstadt-Filiale an der Osterstraße darüber informiert hatte, dass es den Antrag für einen siebenstöckigen Neubau gibt, war die Aufregung im Stadtteil groß. Man fürchtete die Schließung und den Abriss des beliebten Kaufhauses. Auch die Politik zeigte sich besorgt. So forderte Gabor Gottlieb (SPD): „Wir brauchen da Aufklärung.“

Völlig unklar war nämlich, was die Eigentümer – die Unternehmen Otto Wulff, whp und Imwest – auf dem Grundstück vorhaben. Eine vom Abendblatt am Montag gestellte Anfrage war auch drei Tage später noch nicht beantwortet worden.

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In dem gestellten Vorbescheidsantrag geht es explizit um einen Neubau mit Büros und Gewerbe. Rein rechtlich sieht der Bebauungsplan für das Gebiet an der Osterstraße Wohnen und Gewerbe vor, sodass die Nachbarn Luxuswohnraum oder Mikroappartements befürchteten.

Auf eine weitere Nachfrage äußerte sich jetzt das Hamburger Unternehmen Otto Wulff gegenüber dem Abendblatt – und gibt, vorerst zumindest, Entwarnung. „Aktuell planen wir als Eigentümer gemeinsam mit whp und Imvest keine neue Entwicklung auf dem Grundstück in Eimsbüttel. Der dem Bezirksamt vorliegende Antrag stammt aus Zeiten des Insolvenzverfahrens von Karstadt“, heißt es in einer Mitteilung. „Wir halten auch weiterhin am langjährigen Mietvertrag mit Karstadt Galeria fest.“ 

Tatsächlich war das Insolvenzverfahren erst Anfang August vom Essener Amtsgericht aufgehoben worden. Der Vorbescheidsantrag für den siebenstöckigen Neubau ging jedoch bereits im März beim Bezirksamt ein.

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„Wir haben vom Antragsteller bislang noch keine Information darüber erhalten, dass das Projekt nicht mehr weiterverfolgt wird“, so Bezirkssprecher Kay Becker. Das müsse und werde also noch folgen. Ansonsten ginge das Verfahren den üblichen Weg.

Nach einer ersten Information durch die Verwaltung im Hauptausschuss am vergangenen Donnerstag würde sich in einem nächsten Schritt der zuständige Kerngebietsausschuss mit dem Thema befassen. Hier gäbe es dann ausführlichere Informationen, auch über die möglichen Einwände der unmittelbaren Anwohner und deren Beurteilung würde berichtet. Sollte die Politik einen inhaltlichen Beschluss dazu fassen möchten, könne das in der Bezirksversammlung erfolgen.