Hamburg. Auto im Parkverbot, Halter im Urlaub: Wenn Verbotsschilder kurzfristig aufgestellt werden, kann es teuer werden. Was die Polizei rät.

  • Verbotsschilder können mit einem Vorlauf von drei Tagen aufgestellt werden.
  • Wer abgeschleppt wird, muss mit hohen Kosten rechnen.
  • Besonders in der Reisezeit ist Vorsicht geboten.

Die WhatsApp-Nachricht erreichte Johanna T. aus Hoheluft-West im Urlaub: „Seid ihr zu Hause? Die schleppen hier gerade mehrere Autos ab – und das von euch steht auch im Parkverbot“, schrieb ihr eine Nachbarin aus der Wrangelstraße. Der Schreck war groß und der erste Gedanke von Johanna T.: „Das kann nicht sein. Als wir vor einer Woche in den Urlaub gestartet sind, stand da doch kein Parkverbotsschild.“

Die Situation ist kein Einzelfall. Wer in den Sommerferien verreist und sein Auto in der Zeit im öffnentlichen Raum in Hamburg parkt, der sollte einige Regeln beachten, damit er nach der Rückkehr nicht böse überrascht wird. Denn: Ein eben noch sicher geglaubter Parkplatz kann schnell im Halteverbot liegen.

Ferien in Hamburg: Halteverbotsschilder können kurzfristig aufgestellt werden

Klar ist: Gerade in den Ferienzeiten, wenn viele mit dem Flugzeug oder der Bahn in den Urlaub fahren und den eigenen Pkw stehen lassen, droht die Gefahr, dass der eben noch sichere Parkplatz bei einem Umzug oder – wie im Fall der Wrangelstraße – Bauarbeiten im Weg ist. Das trifft insbesondere auch auf Hoheluft-West zu, wo in den vergangenen Monaten etliche Baustellen und Halteverbote eingerichtet wurden.

Aber wie lauten die Regeln? Und was müssen Fahrzeughalter beachten, wenn sie ihr Auto länger im öffentlichen Raum stehen lassen wollen und selbst nicht in der Stadt sind? Die Polizei Hamburg macht deutlich: „Nur weil bei Urlaubsantritt noch keine Beschilderung vorhanden war, bedeutet das nicht, dass man ruhigen Gewissens in den (längeren) Urlaub fahren kann“, so Sprecher Florian Abbenseth.

Parken in Hamburg: Darum ist die Drei-Tage-Regel so wichtig

Vielmehr müsse jederzeit damit gerechnet werden, dass kurzfristig eine Änderung der bestehenden Verkehrsregelung eintreten kann. Die Regelung sei hier eindeutig. „Der Halter ist verpflichtet, regelmäßig nach seinem im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Fahrzeug zu schauen. Dies sollte alle drei Tage geschehen. Kann er dies selbst nicht, sollte er eine andere Person damit beauftragen“, so Abbenseth weiter.

Die Drei-Tage-Regel ist wichtig, weil Verkehrsschilder mit dieser Vorlaufzeit aufgestellt werden können. Die Hamburger Polizei verweist hier auch auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Da heißt es: „Ist ein ursprünglich erlaubt geparktes Fahrzeug aus einer nachträglich eingerichteten Haltverbotszone abgeschleppt worden, muss der Verantwortliche die Kosten nur tragen, wenn das Verkehrszeichen mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen aufgestellt wurde.“

Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch: Für diejenigen, die ein Bedarfshalteverbot etwa für einen Umzug nutzen wollen, ist es wichtig zu wissen, dass zwischen dem Aufstelltag und dem möglichen Umzugstag drei volle Tage liegen müssen. Ansonsten werden Autos in dem Bereich nicht abgeschleppt.

Hamburger Sommerferien: Abschleppen kann bis zu 550 Euro kosten

Wichtig ist: Fahrzeughalter sollten bei längerer Abwesenheit dafür Sorge tragen, dass eine andere Person die Parksituation im Blick behält und das Auto gegebenenfalls umparken kann. Ein Aufwand, der sich lohnen kann. Denn wird der eigene Wagen tatsächlich abgeschleppt, wird es teuer. Nach Angaben der Hamburger Polizei kommen in der Regel 450 bis 550 Euro zusammen.

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Im Fall von Johanna T. aus der Wrangelstraße kam es zum Glück nicht so weit. T. hatte schon Kontakt zu einem Bekannten aufgenommen, der Zugang zum Autoschlüssel hatte und gegebenenfalls hätte umparken können, als die Entwarnung kam. T. erzählt: „Unsere Nachbarn hatten die Polizisten angesprochen und erfahren, dass mein Auto nicht betroffen sein würde.“

Andere Fahrzeughalter aus der Wrangelstraße, die in der vergangenen Woche ebenfalls von der Tagesbaustelle überrascht worden waren, hatten weniger Glück: Nach Beobachtungen von Anwohnern wurden mindestens vier Autos abgeschleppt.