Hamburg. Wohnungen dürfen nicht ohne Grund leer stehen. Wie viele Fälle es derzeit im Bezirk gibt – und welche Bußgelder verhängt wurden.

Der Leerstand von Wohnungen wie am Grandweg und An der Lohbek in Hamburg-Lokstedt, wo seit zehn Jahren Wohnraum unbewohnt ist, ist kein Einzelfall. Auch die Streitigkeiten rund um das leer stehende Haus an der Grindelallee 80 mit 26 Wohnungen, das immer weiter verfällt, gehen in die nächste Runde

Und das sind nur zwei spektakuläre Beispiele. Eine Erhebung des Bezirksamtes Eimsbüttel ergibt, wie viele Wohnungen derzeit im Bezirk nicht bewohnt sind. Demnach sind 445 Leerstände nach dem Wohnraumschutzgesetz aktenkundig, also der Verwaltung bekannt.

Immobilien Hamburg: 445 Wohnungen stehen im Bezirk Eimsbüttel derzeit leer

Das Gesetz regelt unter anderem, welche Mindestanforderungen Wohnraum erfüllen muss, wie viele Menschen darin wohnen, welche Gegenstände oder Stoffe darin gelagert und wie Tiere gehalten werden dürfen. Außerdem dürfen Wohnungen ohne behördliche Genehmigung nicht zweckentfremdet werden, also auch nicht ohne Grund leer stehen.

Überwiegend, nämlich in 348 Fällen, gibt es einen Grund für den Leerstand: Es wird gebaut, Gebäude werden modernisiert und instand gesetzt oder Dachgeschosse werden ausgebaut.

Wohnen in Hamburg: In 86 Fällen ist der Grund für den Leerstand nicht klar

„Diese stehen im Einklang mit den Vorschriften des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes“, so Kay Becker, Sprecher des Bezirksamtes Eimsbüttel. Wo genau die leer stehenden Wohnungen in Eimsbüttel sind, darf er aus Datenschutzgründen nicht sagen.

Was er aber preisgeben darf: In 86 Fällen wird der Grund für den Leerstand noch ermittelt, in anderen Fällen geht es um Erbstreitigkeiten oder andere der Verwaltung bekannte Gründe.

Die Auswertung ergibt außerdem: In 326 Fällen (von den 445 Gesamtfällen) besteht der Leerstand über einen Zeitraum von vier bis zwölf Monaten, in 93 Fällen aber dauert der Leerstand schon länger an, nämlich bereits ein bis zwei Jahre, in 26 Fällen sogar über einen längeren Zeitraum als zwei Jahre.

Hamburg-Eimsbüttel: Sechs bis 24 Monate stehen Wohnungen in der Regel leer

„Aus der Praxis lässt sich in der Regel eine Leerstandsdauer von sechs bis 24 Monaten annehmen“, so Becker. In Ausnahmefällen, beispielsweise im Fall von Abbruch- und/oder Neubaumaßnahmen, kann der Leerstand auch länger andauern.

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Am häufigsten – in 410 Fällen – wird das Bezirksamt Eimsbüttel übrigens durch Hinweise von Bürgern oder durch Medienberichte auf Leerstand aufmerksam. Hamburger können einen Leerstand bequem online melden: www.serviceportal.hamburg.de

Immobilien Hamburg: Das höchste Bußgeld in Eimsbüttel lag bei 50.000 Euro

Was unternimmt das Bezirksamt bei unklaren Sachverhalten? „Es werden zunächst Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet. Bei dann ungerechtfertigten Wohnungsleerständen kann die Behörde mit einer Fristsetzung anordnen, dass der Wohnraum wieder Wohnzwecken zugeführt wird“, so Kay Becker.

Dies ist im Bezirk Eimsbüttel in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 22-mal geschehen. In diesen beiden Jahren wurden in 13 Fällen Bußgelder verhängt. Der Bezirksamtssprecher kann lediglich die Bußgeldspannen nennen. Diese variieren zwischen 500 und 1000 Euro, zwischen 1000 und 5000 Euro und zwischen 10.000 und 50.000 Euro.

Im Jahr 2022 ergab das eine Bußgeldhöhe zwischen 34.500 und 136.000 Euro und in diesem Jahr bislang zwischen 22.000 und 75.000 Euro. Das höchste Bußgeld lag bei 50.000 Euro.