Hamburg. Eigentümer der Häuser in Hamburg-Lokstedt hat bereits 842.250 Euro wegen Leerstands zahlen müssen. So sieht es derzeit vor Ort aus.
Die Fenster sind zugewachsen, vor der Eingangstür hat sich ein Laubhaufen gebildet: Durch diese Haustür, das steht fest, ist schon lange niemand mehr in das Wohnhaus gegangen. Das Wohnhaus-Ensemble in der Straße An der Lohbek Ecke Grandweg in Hamburg-Lokstedt steht seit mehr als zehn Jahren größtenteils leer. Das ist im Bezirk kein Einzelfall: Auch an der Grindelallee 80 steht ein Haus mit 26 Wohnungen leer und ist baufällig.
Hamburg-Lokstedt: Wohnhaus in der Nähe des Grandwegs verfällt
Die Wohnungen An der Lohbek mit den Hausnummern 2 a–c, 4 a–c und an der Ecke Grandweg verfallen. Ein Gebäude ist von einem Bauzaun umschlossen, Fenster an den Garagen sind zersplittert. Verwahrlost und heruntergekommen sehen die Häuserblöcke aus – ein Schandfleck inmitten eines sonst intakten Wohngebietes nah am noblen Zylinderviertel mit den vielen Villen.
Einer der Hauserblöcke im hinteren Teil der Straße An der Lohbek wurde bereits abgerissen. Hier sollte ein Neubau entstehen. Doch das Vorhaben stockt. Tatsächlich steckt eine seit Jahren währende Auseinandersetzung dahinter, was mit den ehemals vier Gelbklinker-Blöcken an den Straßen Grandweg und An der Lohbek geschieht.
Wohnung Hamburg: Bereits im August 2012 wurde Leerstand gemeldet
Bereits im August 2012 wurde dem Abschnitt Wohnraumschutz des Bezirksamts Eimsbüttel erstmals teilweise Leerstand in den Wohnhausblöcken An der Lohbek Ecke Grandweg angezeigt. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage von Mikey Kleinert aus der Linken-Bezirksfraktion hervor.
Das Bezirksamt hatte am 19. April 2014 schließlich eine befristete Genehmigung zur Nutzung der leer stehenden Wohnungen für die öffentliche Unterbringung von Flüchtlingen erteilt und bis Ende Juni 2018 verlängert. Für die Häuser An der Lohbek 2 und 4 sowie Grandweg 52/52a war ein Umbau und Teilrückbau vorgesehen. „Hierfür war bereits eine Baugenehmigung erteilt“, heißt es in der Antwort auf die Anfrage.
Hamburg-Lokstedt: Baugenehmigung für einen viergeschossigen Neubau
2018 erteilte das Bezirksamt auch für die Gebäude 6 a–c eine Baugenehmigung und im Januar 2019 eine sogenannte Zweckentfremdungsgenehmigung, also eine Genehmigung zum Abbruch der Bestandsgebäude mit der Auflage, Ersatzwohnraum zu schaffen.
Zwischenzeitlich lag eine Baugenehmigung für einen viergeschossigen Neubau mit 24 Wohneinheiten und einer Tiefgarage vor. „Diese Baugenehmigung ist mittlerweile erloschen, da die Bauausführung seit Abbruch des Bestandsgebäudes länger als ein Jahr unterbrochen worden ist“, so Bezirksamtssprecher Kay Becker.
Wohnung in Hamburg: Hauseigentümer musste 842.250 Euro Ausgleich zahlen
Der gesamte Wohnblock wurde abgerissen, aber keine neuen Wohnungen als Ersatz gebaut. „Dadurch musste der Eigentümer eine Ausgleichszahlung in Höhe von 842.250 Euro zahlen“, heißt es vonseiten des Bezirksamts Eimsbüttel. Damals weigerte sich der Eigentümer, die Potenberg-Gruppe, gegen diese Zahlung, scheiterte aber vor Gericht. „Inzwischen ist diese Forderung beglichen worden“, so Kay Becker. Wegen der derzeitigen Leerstände hat das Bezirksamt bisher noch keine Maßnahmen unternommen.
So schwer tun sich Bezirksämter in Hamburg mit dem Wohnraumschutz
„Der Gebäudekomplex An der Lohbek zeigt ganz eindrücklich, wie schwer sich die Bezirksämter mit dem Wohnraumschutz tun“, sagt Bezirkspolitiker Mikey Kleinert. „Gebäude werden jahrzehntelang nicht saniert, und am Ende bleibt nur noch der Abbruch und der gewinnbringende Neubau.“
Das könnten Bezirksämter kaum verhindern, wenn sie von den Zuständen in den Gebäuden immer erst zu spät erfahren. „Hier pokerte der Investor jedoch zu hoch. Mit der erteilten Baugenehmigung war man unzufrieden und wettete darauf, dass man eine bessere bekommen könnte“, so Kleinerts Vermutung.
An der Lohbek Ecke Grandweg: Eigentümer der Immobilien wollte höher bauen
Gegenüber dem Abendblatt hatte die Potenberg-Gruppe im vergangenen Jahr mitgeteilt, man wolle so neu bauen, dass es sich wirtschaftlich rechne. Einen Antrag auf fünf Stockwerke plus Dachgeschoss statt der bisherigen vier hatte das Bezirksamt jedoch abgelehnt. Dagegen ging der Eigentümer gerichtlich vor, einen Gerichtsentscheid hat das Bezirksamt Eimsbüttel jedoch noch nicht erhalten.
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„Aktuell liegen keine weiteren Bauanträge vor. Hinsichtlich des Wohnraumschutzes warten wir auf den Gerichtsentscheid und prüfen, ob eine Zwischenvermietung angeordnet werden kann. Die Entscheidung dazu wird in den nächsten Wochen getroffen“, so Kay Becker. Eine erneute Anfrage des Abendblatts zum derzeitigen Leerstand ließ die Potenberg-Gruppe leider unbeantwortet.
Hamburg-Lokstedt: Keine Bußgelder für die Leerstände im Bereich Grandweg
Mikey Kleinert: „Das Bezirksamt greift endlich eine lange Forderung von uns auf und prüft, ob und wie die leeren Wohnungen wieder einer Wohnnutzung zugeführt werden können. Das ist längst überfällig.“
Für die Leerstände in den zwei weiteren Wohngebäuden habe es bisher aber kein Zwangs- oder Bußgeld gegeben. Kleinert: „Weder für das Verfallenlassen noch für den Leerstand.“