Hamburg. Schuss durch Wohnungstür: Mann soll aus rechtsradikaler Gesinnung heraus auf Nachbarin gefeuert haben. Nun steht er vor Gericht.
Dieser Vorfall vom Pfingstwochenende hätte auch anders ausgehen können. Angeklagt ist der 49-Jährige, der sich am Dienstag vor dem Landgericht in Hamburg verantworten soll, für versuchten Mord.
Der Vorwurf lautet, dass der Mann mit einem Gewehr durch die Wohnungstür seiner Nachbarin in Hamburg-Niendorf feuerte und das aufgrund seiner rechtsradikalen Gesinnung.
Hamburg-Niendorf: Nach Türschuss ist Nachbar wegen Mordversuchs vor Gericht
Das abgefeuerte Projektil hatte eine solche Wucht, das es die Wohnungstür sowie eine Kommode durchschlug und dann in einer Wand stecken blieb. Verletzt wurde niemand, aber nur weil sich zu diesem Moment keiner im besagten Flur aufhielt, so die Staatsanwaltschaft.
Wie berichtet, hatte der jetzt angeklagte M. am 27. Mai 2023 um 21.46 Uhr zur Waffe gegriffen und dann auf die Tür seiner damals 24 Jahre alten Nachbarin gefeuert. Wie die Staatsanwaltschaft nun bezüglich des Prozesses präzisiert, handelte es sich dabei um ein Repetiergewehr der Marke Winchester, Modell 94. Neben diesem historischen Jagdgewehr soll er laut Staatsanwaltschaft auch noch eine weitere Schrotflinte der Marke Voere sowie zwanzig Patronen der Marke Winchester ohne entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis aufbewahrt haben.
Prozess-Hamburg: Angeklagter soll aus rechtsradikaler Gesinnung gehandelt haben
Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten M. vor, dass er durch die Tür geschossen haben soll, mit der Absicht die in der Wohnung befindliche Frau zu töten, die zu diesem Zeitpunkt zudem schwanger war. Dabei soll er aus rechtsradikaler und fremdenfeindlicher Gesinnung gehandelt haben. Dafür spricht, dass die Beamten bei der Durchsuchung der Wohnung damals, laut Abendblatt-Informationen Nazi-Devotionalien sowie Unterlagen mit Bezügen zum Ku-Klux-Klan und der NPD gefunden haben.
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Der Tat zu Pfingsten sollen zahlreiche Auseinandersetzungen vorausgegangen sein. Dabei ging es unter anderem um Ruhestörungen. Allerdings ist M. auch bei anderen Nachbarn in der Wohnsiedlung als „Neonazi“ bekannt. Sie berichteten dem Abendblatt gegenüber, dass er Menschen bepöble und Flüchtlinge beschimpfe. Mancher hätte auch Angst vor ihm. Auch sie blicken gespannt auf den Prozess, der am Dienstag um 13 Uhr beginnen soll.