Hamburg. Die beiden Männer waren bereits zu Geldstrafen verurteilt worden. Doch das wollten sie nicht hinnehmen und gingen in Berufung.

In der kommenden Woche gehen gleich zwei Aktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ vor Gericht, um sich gegen bereits verhängte Urteile zur Wehr zu setzen. Am Landgericht Hamburg wird am Montag der Vorwurf der Nötigung gegen den Angeklagten S. neu verhandelt.

Der 58-Jährige soll am 4. Februar des vergangenen Jahres zusammen mit acht Mitstreitern Lebensmittel auf der Kreuzung Billhorner Brückenstraße/Billhorner Röhrendamm verteilt haben. Außerdem hatte er sich mit ihnen so auf die Fahrbahn gesetzt, dass Fahrzeuge nicht mehr passieren konnten.

Im Februar 2022 hatten Aktivisten der „Letzten Generation“ morgens stadteinwärts die Veddeler Elbbrücken blockiert.
Im Februar 2022 hatten Aktivisten der „Letzten Generation“ morgens stadteinwärts die Veddeler Elbbrücken blockiert. © Harburg | Letzte Generation

Auf diese Weise soll der Angeklagte versucht haben, größtmögliche Aufmerksamkeit für die Aktion der Gruppe „Aufstand der letzten Generation“ zu erregen. Einige der neun Personen hatten sich mit den Händen auf der Fahrbahn festgeklebt. Die Blockade wurde nach rund 20 Minuten durch die Polizei beendet. In erster Instanz war der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden.

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Letzte Generation: Audimax besprüht – Sachschaden von 18.000 Euro

Vor dem Amtsgericht Hamburg geht es am Donnerstag um den Vorwurf der gemeinschaftlichen Sachbeschädigung. Er bezieht sich auf eine Aktion der „Letzten Generation“ am Audimax der Universität Hamburg. Der Angeklagte H. wehrt sich gegen einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen.

Der 31-Jährige soll bei der Aktion am 2. Juni des vergangenen Jahres den Innen- und Außenbereich des Audimax mit nicht oder nur schwer abwischbarer Farbe besprüht haben. Außerdem soll H. zusammen mit weiteren Personen Feuerlöscher am Audimax mit Wand- und Deckenfarbe befüllt und damit die Glasfassade des Gebäudes besprüht haben.

Dadurch wollten der Angeklagte und seine Mitstreiter Aufmerksamkeit für den Kampf gegen die Klimakatastrophe erregen. Zudem soll die Gruppe vom Vordach des Audimax ein Transparent mit der Aufschrift „Lebensgrundlage erhalten? Nicht die Aufgabe dieser Uni […]“ entrollt und die Fensterscheiben und Türen des Gebäudes mit Parolen beschmiert haben. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 18.000 Euro.