Hamburg. Seit Anfang des Jahres wird ein Käufer für die Hamburger Villa gesucht. Grüne aus Eimsbüttel haben konkrete Idee für die Nutzung.
Knapp ein Jahr, nachdem das US-Konsulat aus der Villa am Alsterufer in die HafenCity gezogen ist, haben die Grünen aus dem Bezirk Eimsbüttel nun eine Idee, wie es mit der imposanten Immobilie weitergehen soll. Anfang des Jahres hatte das US-Außenministerium bestätigt, dass ein Käufer gesucht wird.
Der Vorschlag der Grünen: Der Hamburger Senat soll das ehemalige US-Generalkonsulat an der Außenalster kaufen und dort ein NS-Dokumentationszentrum schaffen. So fordern sie es in einem aktuellen Antrag, der am Donnerstag nach Pfingsten in der Bezirksversammlung behandelt werden soll.
Alsterufer: Ehemaliges US-Konsulat soll verkauft werden
Hintergrund für diese Forderung: Die Villen Alsterufer 27 und 28 wurden von 1934 bis zum Kriegsende von der NSDAP als Hauptsitz genutzt. „Sie dienten als Zentrale für die Gauleitung unter Karl Kaufmann. Dieser organisierte von hier aus den nationalsozialistischen Terror in Hamburg“, heißt es in dem Antrag.
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Zwischen Alsterufer und Rothenbaumchaussee hätte sich mit nahezu 50 Institutionen das „Regierungsviertel“ der Hamburger Nationalsozialisten befunden. Die Erinnerungskultur an die Opfer des Nationalsozialismus habe sich Hamburg „abtrotzen lassen“. Über die Verantwortlichen, Nutznießer, Täter und Hintergründe fehlten zumeist die Informationen.
Ehemaliges US-Konsulat: Stadt Hamburg soll Vorkaufsrechte prüfen
„Das trifft besonders für eines der teuersten Viertel in einem zentralen Teil der Stadt zu. Die Geschichte der Stadtteile Harvestehude und Rotherbaum im Nationalsozialismus ist bis heute nicht sichtbar“, so die Antragsteller. Deshalb biete der Verkauf der Doppelvilla am Alsterufer 27/28 eine Möglichkeit, diese Jahre vor Ort zu dokumentieren.
Konkret schlagen die Grünen dem Senat vor, mit dem Grundstückseigentümer in Ankaufsverhandlungen einzutreten. „Sollten die Verhandlungen nicht erfolgreich sein oder das Grundstück an Dritte verkauft werden, fordert die Bezirksversammlung den Senat auf, zu prüfen, ob Vorkaufsrechte der Hansestadt bestehen, und gegebenenfalls von diesen Gebrauch zu machen.“