Hamburg. US-Außenministerium stimmt Verkauf zu. Behörde betont: Straße davor ist nicht für Autos freigegeben. SPD fordert klarere Beschilderung.
Gerade erst sorgte die Nachricht, dass der seit 2001 gesperrte Straßenraum vor dem früheren US-Generalkonsulat an der Außenalster wieder von Autos durchfahren wird, für Aufsehen. Jetzt wurde bekannt, dass demnächst für das prächtige weiße Gebäude ein Käufer gesucht wird. Ein Sprecher des U.S. Consulate General bestätigte dem Abendblatt gegenüber eine entsprechende Meldung des NDR. „Das Außenministerium hat den Verkauf genehmigt. Derzeit wird das Gebäude dahingehend vorbereitet.“
Bei dem Umzug in die HafenCity im vergangenen Sommer hätte nicht alles mitgenommen werden können, daher würden nun noch Möbel und Schilder entfernt werden. Auch Kunstwerke befänden sich noch in den Räumen. Diese, so der Sprecher, würden auf andere US-Konsulate verteilt.
Alsterufer: Mit dem Verkauf sollen alle Schutzmaßnahmen aufgehoben werden
Die derzeit leerstehende Villa am Alsterufer 28/29 wurde 1882 von Martin Haller im klassizistischen Stil erbaut und von den Amerikanern, die sie 1950 kauften, um einen dem Weißen Haus in Washington nachempfundenen Säulenvorbau ergänzt. Mit dem Verkauf sollen dann auch alle Schutzmaßnahmen rund um die Villa aufgehoben werden.
„Aufgrund des Umzugs des US-amerikanischen Konsulats an der Alster konnten die Überwachungsmaßnahmen durch die Polizei Hamburg zuletzt entsprechend reduziert werden“, sagte ein Sprecher der Verkehrsbehörde auf Abendblatt-Anfrage. Zu den aktuellen Bewachungsmaßnahmen gäbe die Polizei Hamburg aus einsatztaktischen Gründen keine weiteren Auskünfte.
Alsterufer: Durchfahrtsverbot wird von Autofahrern ignoriert
Wie die Behörde mittlerweile betont hat, ist die Durchfahrt der Straße Alsterufer vor dem Generalkonsulat – entgegen anderer Beobachtungen vor Ort – weiterhin nicht erlaubt. „Die verkehrlichen Absperrungen sind in der bisherigen Form nicht mehr erforderlich. Die Straße Alsterufer ist seit Ende Oktober wieder freigegeben, allerdings lediglich für Radfahrer und Fußgänger.“ Die Ein- und Durchfahrt für Kraftfahrzeuge, sowohl ein- als auch mehrspurig sei nicht zugelassen. „Darauf weisen auch mehrere entsprechende Beschilderungen vor Ort hin“, so der Sprecher weiter. Verstöße stellten in jedem Fall eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar.
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„Die Beschilderung ist schlecht wahrnehmbar und unklar“, sagt dagegen Gabor Gottlieb von der SPD Eimsbüttel. „Nicht nur Anlieger, sondern etliche Autos passieren den bis vor Kurzem gesperrten Straßenabschnitt und nutzen ihn sogar als Parkraum. Das sehen wir sehr kritisch.“ Wenn die Straße an der Alster wie einst zu einer vielbefahrenen Verkehrsachse des motorisierten Individualverkehrs würde, käme die bislang ruhige und viel genutzte Fahrradstraße massiv in Bedrängnis. „Wir setzen darauf, dass hier eine klare und eindeutige Regelung gefunden wird.“