Hamburg. Vergleich statt Verhandlung: Der Streit um die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats wurde kurz vor Prozessbeginn beigelegt.

Der Betriebsrat und die Geschäftsführung des Tierparks Hagenbeck verkünden eine erfreuliche Nachricht. Nachdem im Januar das Arbeitsgericht entschieden hatte, dass Geschäftsführer Dirk Albrecht dem Betriebsratsvorsitzenden Einsicht in die Gehaltslisten gewähren muss, beendeten die beiden Parteien eine weitere juristische Auseinandersetzung jetzt mit einem Vergleich.

Wie berichtet, sollte am Dienstag vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden, ob es sich bei Mitarbeitern des Personalunternehmens Secura, die während der Pandemie einige damit verbundene Dienstleistungen (etwa Ordnertätigkeiten) übernommen hatte, um Leih- oder Werkvertragsarbeiter handele.

Tierpark Hagenbeck: Betriebsrat darf bei Secura mitbestimmen

Dem Betriebsrat ging es in dem Verfahren darum, gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Einsatz von Mitarbeitenden in den Abteilungen Kasse und Portier mitbestimmungspflichtig sei. Das war durch eine Arbeitsrichterin bei einem Anhörungstermin bereits bestätigt worden. „Diese Ausführungen sind inhaltlich nicht richtig. Richtig ist demgegenüber, dass der Betriebsrat der Tierpark Hagenbeck gGmbH im hiesigen Verfahren allein beantragt hatte, durch gerichtliche Beschlussentscheidung Auskunft zu erlangen über bis zum letzten August 2022 eingesetztes Fremdpersonal im Tierpark", erklärte Alexander Fuchs, Anwalt der Tierpark Hagenbeck gGmbH in einer Stellungnahme.

Der Jurist fügte an, dass seit Ende der vergangenen Woche die Gespräche zwischen beiden Partien intensiviert wurden, obwohl man sich sicher war, eine gerichtliche Auseinandersetzung für sich entscheiden zu können. „Allerdings waren die Betriebsparteien über beide Rechtsanwälte am letzten Freitag und heutigen Montag auch nach Rücksprache mit der befassten Richterin und jeweils ohne Anerkennung einer Rechtspflicht übereingekommen, den hiesigen Rechtsstreit durch einvernehmliche Einigung zu beenden – was nun zu dem Vergleich geführt hat", so Fuchs.

Albrecht lässt mitteilen, es sei dem Betriebsrat jetzt darum gegangen, Auskunft zu erlangen über bis zum August 2022 eingesetztes Fremdpersonal.

Der Vergleich: Der Betriebsrat ist künftig beim Einsatz von Secura-Mitarbeitenden in den erwähnten Bereichen mitbestimmungsberechtigt. Das wird in einer künftigen Betriebsvereinbarung regelt. „Ich freue mich, dass dieses Thema jetzt einvernehmlich geregelt werden konnte“, erklärte Tierpark-Geschäftsführer Albrecht am Montagabend.