Hamburg . Senat prüft weitere Soziale Erhaltungsverordnung für drei der beliebtesten Stadtteile Hamburgs. Befragung soll im Herbst starten.

Nachdem der Bezirk Eimsbüttel beschlossen hat, drei beliebte Wohnquartiere unter Schutz zu stellen, beabsichtigt nun der Senat, den Erlass einer sogenannten Sozialen Erhaltungsverordnung für Stellingen-Süd, Hoheluft-West und Eimsbüttel-Nord zu prüfen. Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) und Eimsbüttels Bezirksamtsleiter Torsten Sevecke (SPD) verkündeten am Dienstag den offiziellen Aufstellungsbeschluss.

Mit dem Instrument der Sozialen Erhaltungsverordnung sollen langjährige Mieter vor Verdrängung und abrupt steigenden Mieten geschützt werden. Luxusmodernisierungen oder Umwandlung in Eigentum werden unter anderem erschwert und müssen durch das Bezirksamt genehmigt werden.

Im Untersuchungsgebiet gibt es 37.000 Wohnungen

Auch das zunächst ausgeklammerte Generalsviertel wird in den Genuss einer Erhaltungsverordnung kommen. Insgesamt handelt es sich im Untersuchungsgebiet um 37.000 Wohnungen, von denen weniger als ein Prozent eine Sozialbindung haben. Dort leben rund 63.000 Menschen. In den vergangenen neun Jahren seien die Kosten bei Neuvermietungen laut Mieterverein um 30 Prozent gestiegen. Inzwischen werden Quadratmeterpreise von 12 bis 13 Euro aufgerufen.

„Dieses große attraktive Wohngebiet soll ein gemischtes Quartier bleiben“, betonte Senatorin Dorothee Stapelfeldt. Zum Schutz der angestammten Bewohnerinnen und Bewohner solle nun eine soziale Erhaltungsverordnung erlassen werden. „Angestammte Bewohnergruppen sollen nicht aus ihren Nachbarschaften verdrängt werden.“

Während der Untersuchung kann das Bezirksamt Anträge zurückstellen

Eimsbüttels Bezirksamtschef Torsten Sevecke sagte: „Unser Ziel ist es, die gewachsene Bevölkerungsstruktur in den betroffenen Stadtteilen zu erhalten, damit Eimsbüttel ein vielseitiger und für alle Bevölkerungsschichten attraktiver und erschwinglicher Bezirk bleibt.“

Bevor es dazu kommt, dass das Bezirksamt Anträge auf Abriss, umfangreiche Sanierungen und Nutzungsänderungen sowie geplante Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen gegebenenfalls ablehnen kann, muss vorher durch eine repräsentative wissenschaftliche Untersuchung nachgewiesen werden, ob tatsächlich die Gefahr besteht, dass Bewohner verdrängt werden. Während des Untersuchungszeitraumes kann das Bezirksamt Eimsbüttel Anträge auf die bereits genannten Bauvorhaben für maximal ein Jahr zurückstellen und Umwandlungen in Eigentumswohnungen vorläufig untersagen.

Im Sommer 2017 sollen Ergebnisse vorliegen, im Herbst soll der Erlass folgen

Die Befragung soll im Herbst 2016 starten. Die Teilnahme an den Interviews ist freiwillig. Insgesamt sollen 1800 Haushalte befragt werden. Geplant ist, dass die Ergebnisse im Sommer 2017 vorliegen. Auf Grundlage dieser Erhebung soll im Herbst 2017 der Erlass über die Soziale Erhaltungsverordnung folgen.

In ganz Hamburg stehen bereits mehr als 100.000 Wohnungen und rund 200.000 Einwohner in acht Stadtteilen unter dem Schutz der Sozialen Erhaltungsverordnung.