Hamburg. Mehr als 5000 Grundstücke werden allein im Bezirk Bergedorf überprüft: Vielen Hausbesitzern flattert ein “Stellbescheid“ ins Haus.

„Statt zwei Müllgefäßen nun plötzlich vier davon vor der Haustür – wie soll das funktionieren?“, fragt Michael Quelle. Er wohnt mit seiner Ehefrau in einem kleinen Reihenhaus am Adolf-Köster-Damm. Mitte Mai flatterte auch den beiden ein „Stellbescheid“ der Hamburger Stadtreinigung (SRH) in den Briefkasten. Plötzlich sollen sie zusätzlich zur Restmülltonne und gelben Tonne eine Bioabfall-Tonne und Papiertonne in ihrem Vorgarten aufstellen.

Elf Jahre lang waren sie von dieser Pflicht befreit. Doch nun soll das plötzlich nicht mehr gelten. Das Hamburger Entsorgungsunternehmen ordnete die gesetzmäßige Aufstellung der gebührenfreien Altpapiertonne und der Biotonne für 1,72 Euro Gebühr im Monat an.

Hamburger Stadtreinigung prüfte den Platzmangel

Gleich im Jahr 2011, bei der Einführung der grünen Bioabfalltonne, hatte das Ehepaar wegen Platzmangels einen Antrag auf Befreiung gestellt, ebenso für die Papiertonne – wie viele Hamburger. Der wurde damals anstandslos genehmigt. „Wieso dieser Platzmangel nun plötzlich nicht mehr bestehen soll, ist mir schleierhaft“ sagt Michael Quelle. Daher legte er gleich in der folgenden Woche Widerspruch gegen den Stellbescheid ein.

Vier Wochen später meldete sich telefonisch ein SRH-Mitarbeiter und erklärte, eine Ortsbesichtigung in Quelles Vorgarten habe ergeben, dass der seinerzeit behauptete Platzmangel nicht erkennbar sei. Die zusätzlichen Tonnen könnten doch rechtsseitig des Zuweges an Stelle eines jetzigen Blumenbeets postiert werden.

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Quelle widersprach: „Da steht eine Bonsai Kugelkonifere, die in dieser Größe mindestens 180 Euro wert ist. Die zu entfernen ist nicht zumutbar.“ Ein ebenfalls denkbarer Standort sei im Schuppen, der im Vorgarten steht, kam es daraufhin von der Gegenseite. Quelle kontert: „Da ist mein Regenwassertank drin und die Fahrräder. Soll ich für die Tonnen etwa den Tank rausreißen oder die Fahrräder vor die Tür stellen, damit sie geklaut werden?“

SRH besteht auf Aufstellungspflicht

Per E-Mail machte er die SRH auf eine Rechtsverordnung aufmerksam, der zufolge Abfalltonnen so aufzustellen seien, dass sie weder von öffentlichem noch von privatem Grund einsehbar seien. „Das ist mit vier Tonnen auf diesem kleinen Raum doch unmöglich.“ Doch die SRH argumentiert: „Dann obliegt es der Verpflichtung des Grundstückseigentümers, eine entsprechende Einfassung der Müllbehälter vorzunehmen.“ Außerdem könne Quelle die Zahl der Tonnen auf drei reduzieren, indem er die gelbe Tonne abbestellt und stattdessen gelbe Säcke verwendet.

Dutzenden von Haushalten hat die Stadtreinigung bereits in den vergangenen Monaten neue Tonnen aufgedrückt. „Wir haben damals im Jahr 2011 alle Befreiungsanträge genehmigt, ohne sie zu prüfen“, erklärt SRH-Sprecher Johann Gerner-Beuerle, „das holen wir jetzt nach.“ Für rund 21.000 Grundstücke in der Hansestadt seien Befreiungen erteilt worden, im südlichen Bezirk Bergedorf starteten die Prüfer im Februar mit ihren Kontrollen.

600 Grundstücke in Bergedorf werden noch kontrolliert

„Bisher haben wir in etwa 1350 Fällen einen Stellbescheid erteilt, die Befreiung aufgehoben“, sagt Gerner-Beuerle. „Aber wir sind im Bezirk Bergedorf noch längst nicht durch, haben dort 4720 Grundstücke kontrolliert.“ Der Stadtreinigung fehlen in Bergedorf noch 600 Grundstücke. Sie sollen nun bis Ende August folgen. Das heißt: Wer Anfang September noch keine Post bekommen hat, braucht auch keine Papier- oder Biotonne aufzustellen.

Michael Quelle hat jetzt die gelbe Tonne abbestellt, schmeißt die dafür bestimmten Wertstoffe nun in die Restmülltonne. Bis zum 21. Juli hat die SRH ihm Zeit gegeben, seinen Widerspruch zurückzunehmen, danach geht der Vorgang an die Rechtsabteilung der SRH.