Hamburg. Die Polizei reagierte mit einer Sperrung der Gegenfahrbahn, doch der Trick misslang. Am Ende war Fingerspitzengefühl gefragt.
Neues Problem auf der Dauerbaustelle zwischen Boberg und Mümmelmannsberg: Mitten im Berufsverkehr hat Montagfrüh ein Gully am Rand der Fahrbahn nachgegeben und den Verkehr in Richtung Hamburger Innenstadt lahmgelegt.
Der Defekt trat um 7.30 Uhr ausgerechnet an der engsten Stelle dieses Nadelöhrs auf – im Bereich der Brückenbaustelle, wo über dem Gleis der Stormarner Kreisbahn je Richtung nur eine schmale Spur zur Verfügung steht. Vermutlich durch Materialermüdung infolge der starken Belastung durch Schwerlastverkehr tat sich rund um das betroffene Siel am rechten Rand der Richtungsfahrbahn Hamburg im Bereich des westlichen Widerlagers der Brücke eine so tiefe Delle im Asphalt auf, dass Fahrzeuge diesen Bereich nicht mehr befahren konnten.
Gully gibt nach: Polizei schickt Verkehr zunächst durch Boberg, doch das klappt nicht
Bergedorfs Polizei rückte sofort mit drei Streifenwagen aus, um das Chaos im Berufsverkehr einigermaßen zu entschärfen, Als die Beamten eintrafen, staute sich der Verkehr in beiden Fahrtrichtungen bereits auf gut einem Kilometer Länge.
Zunächst entschieden sie, den Verkehr nach Bergedorf kurz hinter der Anschlussstelle Mümmelmannsberg über die Straße Am Langberg durch Boberg abzuleiten. Damit konnte der Hauptstrom des Berufsverkehrs nach Hamburg im Baustellenbereich über die Gegenfahrbahn geleitet werden.
Doch dieser Trick sollte schon nach wenigen Minuten scheitern: Die Schaltung der Ampel an der Heidhorst-Kreuzung in Boberg, wo der Verkehr wieder zurück auf die Bergedorfer Straße/B 5 kam, konnte die auf ungewohntem Weg anrollende Blechlawine nicht verarbeiten. Jetzt bildete sich ein langer Stau im Langberg Richtung Bergedorf.
Viel Fingerspitzengefühl beim wechselseitigen Sperren der B 5
Also musste die Polizei ihre Taktik ändern. Jetzt wurde die Ableitung bei Mümmelmannsberg aufgehoben, der Verkehr wieder über die B 5 geleitet und nun per Handzeichen wechselseitig am Gully vorbeigelenkt. Eine Maßnahme, die den eingesetzten Beamten offenbar mit soviel Fingerspitzengefühl gelang, dass die Staus auf der Hauptverkehrsstraße trotz abwechselnder Sperrungen der Richtungsfahrbahnen zumindest nicht noch länger wurden.
Als der Berufsverkehr gegen 9 Uhr langsam abebbte, reparierte die Brückenbaufirma die Schadstelle. Die abgesackte Fahrbahn samt defektem Siel wurden mit Kaltasphalt ausgeglichen. Ab 10.05 Uhr ist der Verkehr durch das Nadelöhr wieder geflossen, die Polizei konnte abrücken.
Risse im Beton während der Frostperiode als Ursache der Absackung
Als Ursache der Absackung führt der zuständige Hamburger Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) Risse im Betonverguss des betroffnen Gullys an. Auf Nachfrage unser Zeitung heißt es: „Wahrscheinlich hat sich durch die Frostperiode der Beton vom Untergrund gelöst und wurde durch das ständige Überrollen mit schweren Fahrzeugen zerstört.“
Tatsächlich seien die Siele am Fahrbahnrand schon vor dem Vorfall mit speziellem Beton gesichert worden. „Wir gehen davon aus, dass diese Sicherungsmaßnahmen Bestand haben und keine weiteren Versackungen zu erwarten sind“, schreibt LSBG-Sprecherin Edda Teneyken. „Die bauausführende Firma Echterhoff hatte zuletzt am Freitag bei der täglichen routinemäßigen Kontrolle der Verkehrsflächen keine verkehrsgefährdenden Schäden feststellen können. Auch von der jetzt aufgetretenen reparaturbedürftigen Fehlstelle ging nach unserer Einschätzung keine direkte Gefährdung aus.“
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Allerdings muss die betagte Fahrbahn samt der noch immer genutzten alten Brückenhälfte noch drei Monate durchhalten: Auch wenn wie Träger des neuen südlichen Brückenteils schon vor sechs Wochen eingehoben wurden, wird der Verkehr erst Mitte April über den Neubau fließen können.
„Derzeit werden die Schal- und Bewehrungsarbeiten an den Unterzügen, Querträgern und der Brückentafel durchgeführt“, schreibt Edda Teneyken. An der bereits um ein Jahr verlängerten Bauzeit werde sich nichts mehr ändern: „Die gesamte Verkehrsfreigabe soll bis zum 30. November dieses Jahres erfolgen.“