Hamburg. Die diesjährigen Grabenschauen sind beendet. Nur wenige Beanstandungen. Fluten in Süddeutschland haben manche wachgerüttelt.
Der Ent- und Bewässerungsverband der Marsch- und Vierlande hat mehr als 900 Kilometer Graben im Blick. Jedes Jahr im Herbst werden die Gräben nahe von Wohnbebauung und stichprobenartig auf dem freien Feld kontrolliert, denn ihr einwandfreier Zustand ist enorm wichtig. Sind Gräben verstopft oder verkrautet, kann Regenwasser nicht ablaufen und Anwohnern drohen nasse Keller.
Im Sommer sind wiederum zahlreiche Gartenbaubetriebe darauf angewiesen, dass sich in ihren Gräben genug Wasser zur Bewässerung der Pflanzen befindet. Die diesjährigen Grabenschauen wurden gerade beendet – mit einem erfreulichen Ergebnis: „Es gab nur 125 Beanstandungen“, sagt Verbandstechniker Torsten Riecken und fügt hinzu: „So wenige waren es seit 15 Jahren nicht mehr.“
Kontrolle der Gräben in den Vier- und Marschlanden für dieses Jahr beendet
Riecken geht davon aus, dass zwei Faktoren für die niedrige Zahl an Beanstandungen eine Rolle spielen: „Während der Pandemie sind mehr Menschen zu Hause und nehmen sich mehr Zeit für die Pflege ihrer Gräben“, vermutet der 47-Jährige. Zum anderen könnten die dramatischen Starkregenereignisse im Sommer in Süddeutschland den einen oder anderen wachgerüttelt und für das Thema Grabenpflege sensibilisiert haben, glaubt der Verbandstechniker.
Vor einem Jahr gab es 169 Beanstandungen, 2019 zählte der Verband sogar 249 Gräben in schlechtem Zustand. 2018 versendete Riecken 204 Mängelbeseitigungsverfügungen, 2017 waren es 225.
36 Schaubezirke – Altengamme und Curslack gehören nicht dazu
Zweieinhalb Wochen lang waren Riecken und Verbandsobmann Georg Odemann (73) mit den jeweiligen Obleuten und Vertrauensleuten der 36 Schaubezirke sowie Vertretern der Wasserbehörde des Bezirks unterwegs, jeweils rund zehn Fachleute pro Schautermin. Kontrolliert wurden zahlreiche Gräben südlich der Dove-Elbe, denn Curslack und Altengamme fallen nicht in die Zuständigkeit des Verbandes: „Dort wird der Zustand der Gräben vom Bezirksamt kontrolliert, etwa, weil es sich um ein Wasserschutzgebiet im Einzugsgebiet eines Wasserwerks handelt“, sagt der Verbandstechniker.
Zu Beanstandungen kam es vor allem wegen starken Unkrautbewuchses in der Grabensohle. Riecken: „Die Anlieger haben es versäumt, das Unkraut mit einer Harke rauszuholen.“ Häufig bilde sich aus dem sich zersetzenden Unkraut Schlamm, der tief liegende Abflussrohre verstopfe. „Verschlammungen sind ein weiterer häufiger Grund für Beanstandungen“, sagt Riecken.
1,50 Meter breite Wege sind Pflicht – aber häufig nicht vorhanden
Problematisch sei immer häufiger auch der Zustand der Arbeits- und Schauwege entlang der Gräben: „Wir müssen immer öfter über Zäune und Sichtschutze klettern, kommen manchmal gar nicht mehr durch.“ Dabei seien die Anlieger dazu verpflichtet, am Grabenrand zumindest auf einer Seite einen mindestens 1,50 Meter breiten Durchgang frei zu halten. „Diese Nachlässigkeiten haben wir aber nur in Extremfällen beanstandet. Wir weisen die Eigentümer der an den Gräben liegenden Flächen lediglich auf das Problem hin“, sagt Riecken. „Wenn wir deshalb Mängelbeseitigungsverfügungen ausstellen würden, nähme das Versenden kein Ende.“ Doch das Freihalten der Wege sei wichtig: „Die Grabenschaukommission kosten Umwege viel Zeit. Außerdem muss man ja im Ernstfall, wenn ein Graben nach Starkregen überflutet ist, schnell an ihn rankommen.“
Es werde immer mal wieder gemeckert, wenn die Fachleute etwas zu beanstanden haben, berichtet der Verbandstechniker, „aber die meisten Anlieger sind einsichtig“.
Telefonisch erreichbar, ab 2022 neue Öffnungszeiten im Büro
Wer seinen Graben vier Wochen nach Erhalt der Mängelbeseitigungsverfügung nicht in Ordnung gebracht hat, muss mindestens 40 Euro Nachschaugebühr zahlen. Ist nach einer weiteren Aufforderung noch immer nichts geschehen, wird eine Firma mit der Grabenpflege beauftragt und dem Grundstückseigentümer die Arbeit in Rechnung gestellt.
Der Verbandstechniker ist in der Corona-Krise nur telefonisch erreichbar (040/723 03 98). Vom 1. Januar an der Verband neue Bürozeiten: dienstags, 14 bis 17 Uhr, donnerstags, 8 bis 10 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist ein Anrufbeantworter dran.