Bergedorf. Kontrollgremium versendet 249 Schreiben – viele Wiederholungstäter.

Der Ent- und Bewässerungsverband Marsch- und Vierlande achtet darauf, dass die rund 900 Kilometer Graben, die das Landgebiet durchziehen, funktionsfähig bleiben. Bei jährlichen Grabenschauen überprüfen die Mitarbeiter den Zustand. Grundstückseigentümer, deren angrenzende Gräben zugewuchert sind, werden angeschrieben. Die Grabenschau 2019 ist nun beendet, das Ergebnis ist niederschmetternd: „Es gab mehr Beanstandungen als jemals zuvor“, sagt Verbandstechniker Torsten Riecken (45). Als er vor 16 Jahren mit seinem Job begann, gab es „um die 100 Beanstandungen“.

Nun notierten Riecken und seine Kollegen 249 Beanstandungen während der einmonatigen Grabenschau. Die bisher höchste Zahl an Beanstandungen gab es in 2007, damals waren es 242. Der Verbandstechniker sieht einen wesentlichen Grund für den neuen Negativ-Rekord in den trockenen Sommern 2019 und 2018. „Sind die Sommer schön und nicht verregnet, ist die Notwendigkeit der Grabenpflege nicht so offensichtlich. Bei verregneten Sommern sind die Verantwortlichen aufmerksamer.“

Ganze Grabenzüge verkrautet

Deshalb konnte das Unkraut besonders gut wachsen und die Siele verstopfen. „In sieben, acht Fällen waren ganze Grabenzüge von jeweils mehreren Hundert Metern Länge verkrautet“, sagt Riecken. Diese „Problemgräben“ seien sowohl in den Vierlanden als auch in den Marschlanden zu finden. In solchen Fällen seien Gemeinschaftsaktionen der Anlieger gefragt, betont der Verbandstechniker. „Sie sollten Garten- und Landschaftsbauer mit den Arbeiten beauftragen, denn Harke und Schaufel reichen bei extrem stark zugewucherten Gräben nicht mehr.“

In einem Fall sei eine Gärtnerei betroffen, zu der im Sommer kein Wasser mehr fließen könne. Für den etwa zwei Kilometer langen Grabenabschnitt seien rund ein Dutzend Anlieger zuständig. Auch die Jahre zuvor sei der Graben nicht gereinigt worden. „Gerade wo auch Bewässerung erforderlich ist, muss alle zehn Jahre mit dem Bagger gearbeitet werden.“ Die Gewährleistung der Pegelstände sei bei der Bewässerung komplizierter als bei der Entwässerung.

Mehr Menschen in den Neubaugebieten und immer weniger Gärtnereien, die Wasser benötigen und deshalb auf den Zustand der Gräben achten, seien weitere Gründe für die Zunahme der Problemfälle.

Alle Beanstandungen werden fotografiert. Die Grundeigentümer, an deren angrenzenden Gräben gravierende Mängel festgestellt wurden, haben nach dem Erhalt des Schreibens – eine Mängelbeseitigungsverfügung – in der Regel einen Monat Zeit für die Beseitigung. Riecken prüft dann den Zustand des Grabens erneut. Falls noch immer nichts getan wurde, geht ein zweites Schreiben raus. Bestehen die Mängel einen Monat darauf noch immer, wird eine Firma mit den Arbeiten beauftragt – auf Kosten des Grundeigentümers.

Bis zu 200 Euro kostet die Nachschaugebühr

„Viele rufen an und bitten um Fristverlängerung“, sagt Riecken. „Das ist aber schwierig, weil die Zeit drängt. Denn die Gräben müssen funktionieren und wenn wir einige Tage nacheinander Frost haben, lässt sich kaum noch Unkraut beseitigen.“ Auch Gehölz und Brombeersträucher, die in die Gräben hineinwachsen, stellten ein Problem dar, ebenso Unrat in der Grabensohle, „etwa, wenn Kinder Staudämme gebaut haben“. Immer wieder seien auch ungemähte Böschungen zu bemängeln.

Wer bereits im Vorjahr angemahnt wurde, zahlt schon mit Erhalt des ersten Schreibens 40 bis 200 Euro Nachschaugebühr. „Die zweiten Schreiben sind automatisch mit einer Nachschaugebühr verbunden“, sagt Riecken. Es gebe zahlreiche Wiederholungstäter, die jedes Jahr gemahnt werden müssen.

Riecken: „Einige reagieren gar nicht, die zahlen dann zweimal Nachschaugebühren, die Ersatzvornahme durch Profis und den Gerichtsvollzieher. Bei anderen steht der Gerichtsvollzieher jedes Jahr vor der Tür, um den Mitgliedsbeitrag einzutreiben. Der Beitrag liegt im Schnitt bei 26 Euro im Jahr, der Besuch des Gerichtsvollziehers kostet mindestens 130 Euro.“ An 150 bis 200 der insgesamt rund 4000 Zwangs-Mitglieder des Verbandes würden jährlich Zahlungserinnerungen rausgehen.