Hamburg. Bergedorfer Bezirksfraktion forderte Änderung des Wegerechts. AfD-Plakate in der Vergangenheit häufig beschädigt oder gestohlen.

Hängt sie höher, lautete die Forderung: Es ist nicht übermittelt, ob die Mitglieder der Bergedorfer AfD-Bezirksfraktion große Western-Fans oder Kenner des Filmklassikers „Hängt ihn höher“ mit Clint Eastwood aus dem Jahr 1968 sind.

Jedoch wollten Reinhard Krohn, Fraktionschef der AfD in Bergedorfs Bezirksversammlung, und seine Kollegen wegen mehrfacher Sachbeschädigung und Diebstahlsihrer Wahlplakate das Wegerecht ändern lassen, um ihre Wahlwerbung höher hängen zu dürfen. Sie fielen mit ihrem Antrag aber im Hauptausschuss durch.

AfD-Wahlplakate in Bergedorf dürfen nicht höher gehängt werden

Das Problem ist kein AfD-exklusives. Wobei Krohn zunächst auf die eigenen Farben schaut: Von 644 bei der vergangenen Bürgerschaftswahl 2020 im Bezirk Bergedorf aufgestellten Plakaten seien 604 beschädigt, zerstört oder gestohlen worden.

„In ganz Hamburg lag die Verlustrate der AfD bei über 90 Prozent. Dadurch ist die Chancengleichheit im Wahlkampf extrem beeinträchtigt“, beklagte Krohn und vergaß auch die politischen Gegner nicht. Demnach sei Wahlwerbung der FDP zu 50 Prozent zerstört worden, und auch andere Parteien seien davon betroffen.

Wahlwerbung ist in Hamburg nur in Bodennähe gestattet

Deshalb setzte sich die Bergedorfer AfD dafür ein, ihre Wahlplakate künftig höher hängen zu dürfen. „In allen anderen Bundesländern ist es erlaubt, sodass der Aufwand für mögliche Täter höher ist“, blickte Reinhard Krohn etwa nach Schleswig-Holstein.

Aber: Nach der aktuell in Hamburg geltenden „Fachanweisung über die politische Werbung auf öffentlichen Wegen mit Werbeträgern“ darf Wahlwerbung nur in unmittelbarer Bodennähe angebracht werden, um beispielsweise keine Verkehrs- oder sonstige Hinweisschilder zu verdecken.

AfD-Antrag wird mit 1:14 Stimmen deutlich abgelehnt

Dazu passend heißt es in Punkt 3.1: „Hängeschilder und Transparente stellen keine Werbeträger dar und sind nicht genehmigungsfähig.“ In die Höhe gehängte Schilder sinddamit als Wahlplakate in Hamburg nicht zulässig.

Der AfD-Antrag wurde mit 1:14 Stimmen deutlich abgelehnt.