Hamburg. 57-Jähriger hatte einen Bekannten verletzt und stand wegen versuchten Mordes vor Gericht. Aber das Urteil lautete am Ende anders.
Wegen versuchten Mordes musste sich ein 57-Jähriger seit Anfang September vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Er soll einen Bekannten im Februar dieses Jahres vor der Wohnunterkunft für Flüchtlinge und Wohnungslose an der Sandwisch bedroht und mit einem Messer verletzt haben. Der Prozess zog sich über mehrere Monate und Termine, nun ist ein Urteil verkündet worden.
Die Kammer konnte sich nicht von einem Tötungsvorsatz des Angeklagten überzeugen. Verurteilt wurde er aber dennoch: Wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung, versuchter Nötigung und vorsätzlichem Führen eines Butterflymessers zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung wird zur Bewährung ausgesetzt.
Prozess Messerangriff Sandwisch: Angeklagter zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt
Die beiden Männer hatten sich einst als Kollegen bei einem Paketdienst kennengelernt. Später gewährte der 42-Jährige, der im Prozess als Nebenkläger auftrat, dem Angeklagten in seinem Zimmer in der Wohnunterkunft Unterschlupf. Doch dort wollte der 57-Jährige offenbar gar nicht mehr ausziehen, weshalb es irgendwann zu Streitigkeiten zwischen den Männern kam. Auch von geliehenem Geld und Bedrohungen war die Rede.
Auch interessant
- Deutsche Bahn: Zukunftsbahnhof Bergedorf – Finanzierung mit Fragezeichen
- Krimi-Klassiker: Welche sich lohnen und welche nicht
- Polizei Hamburg: Explosion von Reitbrook – Ermittlungen gestalten sich schwierig
Im Februar trafen sie auf der Zufahrtsstraße zur Wohnunterkunft dann wieder aufeinander, wo der Nebenkläger Angst gehabt habe, dass der Angeklagte, der am Steuer eines Transporters saß, ihn überfährt, wie er im Verlauf des Prozesses äußerte. Es kam danach zum Handgemenge, bei dem auch das besagte Butterfly-Messer gezückt wurde.
Angeklagte und Staatsanwaltschaft können noch Revision einlegen
Der Nebenkläger habe dadurch einen tiefen Schnitt an der rechten Handfläche erlitten, der genäht werden musste. Ebenso sei er unterhalb des Kinns am Hals verletzt worden. Auch dort sei er genäht worden. Letztlich sei es ihm gelungen, seinem Kontrahenten das Messer aus der Hand zu treten und ihn in einer Rangelei davon abzuhalten, erneut an die Waffe zu gelangen, äußerte er Anfang Oktober bei seiner Aussage vor Gericht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben eine Woche Zeit, um das Rechtsmittel der Revision einzulegen.