Bergedorf. Auch in Ochsenwerder wird die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung getestet. Warum die Modernisierung von Windrädern stockt.

In den Windparks Curslack, Altengamme und Neuengamme blinken nun nachts keine roten Lichter mehr, zumindest nicht, wenn kein Flugzeug in der Nähe ist. Die etwa zweiwöchige Testphase der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung, kurz BNK, ist erfolgreich abgeschlossen und der Normalbetrieb hat begonnen. Zum Jahresbeginn startet auch für die fünf Windräder in Ochsenwerder mit über 100 Metern Gesamthöhe (kleinere Anlagen benötigen die Warnlichter nicht) die Testphase.

In dieser Zeit wird die neue Technologie eingesetzt, bleiben aber die in regelmäßigen Intervallen blinkenden Rotlichter sicherheitshalber noch an. Während die neue Technik funktioniert, geht es beim Repowering, dem Ersetzen alter durch neue, wesentlich leistungsstärkere Windräder, nicht voran.

Seit fünf Jahren nahezu Stillstand beim Repowering

22 Windräder in Curslack, Altengamme, Neuengamme und Ochsenwerder sind mit BNK ausgerüstet. Neun weitere Anlagen benötigen kein Geblinke. Mit einer Transpondertechnologie werden Signale von den Flugzeugen ausgesendet und durch das System erkannt, sodass die Lichter auf den Maschinenhäusern der Windräder zu blinken beginnen. Erfasst wird nicht jedes Objekt, sondern nur Flugzeuge unter einer Flughöhe von 600 Metern und mit einer Entfernung von unter 4000 Metern zum Windpark. Die nächtliche Beleuchtung („Befeuerung“) der Windräder kann so um 90 Prozent reduziert werden. Die Windräder im Landgebiet sind die ersten in ganz Hamburg, bei denen diese Technik eingesetzt wird. Bundesweit sind bereits etwa 500 Anlagen mit BNK ausgestattet. Rund 17.000 weitere sollen bis Ende 2023 folgen, denn die Betreiber sind zur Aufrüstung mit BNK durch den Gesetzgeber verpflichtet, betont Jens Heidorn.

Der 60-Jährige ist geschäftsführender Gesellschafter der Bergedorfer NET Windenergie GmbH, die zehn der 22 betroffenen Bergedorfer Anlagen ausstatten lassen musste. Mehr als 100.000 Euro investierte das Unternehmen in die neue Technologie.

Die Windräder blinken trotzdem weiter – tagsüber

Die Signale auf den Windenergieanlagen in Curslack, Altengamme und Neuengamme werden durch eine zentrale, computergesteuerte BNK-Anlage betrieben, die auf dem Maschinenhaus („Gondel“) eines der Windräder in Altengamme installiert ist. Sie gibt das vom Flugzeug empfangene Signal per Lichtwellenleiterkabel an die anderen 16 Anlagen weiter. „Ochsenwerder ist zu weit weg von Altengamme, deshalb hat der dortige Windpark einen separaten Empfänger“, sagt Heidorn. Weiter blinken werden die Windräder im Landgebiet trotzdem – tagsüber. „Das weiße Licht der Tageskennzeichnung ist allerdings meist kaum auszumachen“, sagt Heidorn.

Die tägliche Beleuchtung („Befeuerung“) – hier an der Windenergieanlage „Ronja“ in Neuengamme – wird es weiterhin geben. Die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung kommt nur nachts zum Einsatz.
Die tägliche Beleuchtung („Befeuerung“) – hier an der Windenergieanlage „Ronja“ in Neuengamme – wird es weiterhin geben. Die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung kommt nur nachts zum Einsatz. © NEWS & ART | Carsten Neff

Wie viele weitere Anlagenbetreiber in ganz Deutschland, würden auch Heidorn und sein Geschäftspartner Klaus Soltau gern neue Anlagen errichten lassen. Ein Repowering sei bereits seit fünf Jahren geplant. In Altengamme sollen vier alte Windräder für zwei neue weichen. In Ochsenwerder könnten zwei Altanlagen – von einem anderen Betreiber – durch eine neue ersetzt werden. Doch ein Repowering sei unter den Vorgaben des aktuellen, 2014 novellierten Flächennutzungsplans nicht wirtschaftlich, weil die Anlagen höchstens eine Gesamthöhe von 150 Metern haben dürfen (Ausnahme Curslack: 180 Meter). „Für uns Anlagenbetreiber lohnt es sich erst ab 200 Metern, zumal nur in solchen Größenordnungen überhaupt die erforderliche Technik zu bekommen ist“, sagt Heidorn.

Er wundert sich, dass im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) der Ausbau regenerativer Energien als im „überragenden öffentlichen Interesse“ festgeschrieben ist, auf der anderen Seite den Anlagenbetreibern seit Jahren immer wieder schwere Steine in den Weg gelegt werden: „Die Stadt muss den Flächennutzungsplan anfassen. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und die Umweltbehörde haben den Auftrag dazu durch die Gesetzgebung des Bundes erhalten.“ Deshalb seien inzwischen drei Arbeitsgruppen der Umweltbehörde mit dem Ausbau der Windenergie beschäftigt. Das Problem: Die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen, wenigen Flächen sind zu klein für moderne, große Anlagen. „Nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz können diese Eignungsflächen nicht angerechnet werden.“ Deshalb müsse die Stadt nun liefern. Dazu hat sie Zeit bis Ende 2027.

Zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie

Bis dahin muss ein neuer Flächennutzungsplan erstellt werden, in dem größere Flächen ausgewiesen sind – 0,25 Prozent der Hamburger Landesfläche. Weitere fünf Jahre später, Ende 2032, sollen 0,5 Prozent der Landesfläche ausgewiesen sein. „In ganz Deutschland sollen es dann sogar zwei Prozent der Landesfläche sein. Für die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg gilt aber eine 0,5-Prozent-Ausnahme“, sagt Heidorn, der gerade erneut zum stellvertretenden Hamburger Landesvorsitzenden des Bundesverbandes WindEnergie e. V. gewählt worden ist.

Nachdem Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher öffentlich geäußert hatte, dass er sich Windräder auch in Naturschutzgebieten vorstellen könnte, habe Heidorns Verband den zuständigen Behörden konkrete Vorschläge gemacht, wo neue Anlagen denkbar wären, „natürlich außerhalb von Naturschutzgebieten“, sagt Heidorn. Der Hafen sei außen vor, weil seine Flächen gesondert betrachtet und eingestuft werden, der Flächennutzungsplan dort nicht greift. „Der Ausbau der Windenergie geht nur in ländlichen Gegenden, in Hamburg also vor allem in den Vier- und Marschlanden.“

Windkraftanlagen in Ochsenwerder, aufgenommen vom Dach einer der großen, modernen Anlagen aus.
Windkraftanlagen in Ochsenwerder, aufgenommen vom Dach einer der großen, modernen Anlagen aus. © Unbekannt | NET Windenergie GmbH

Doch Heidorn wundert sich über das langsame Tempo, das beim Ausbau der Windenergie vorgelegt wird, schließlich gilt es, Klimaziele zu erreichen, um die globale Erwärmung zu mindern: „Hamburg will Windhauptstadt sein, hält sich aber an den wenig ambitionierten Zeitplan des Bundes.“ Seine Branche warte schon lange und werde dies zwangsläufig weiterhin tun müssen. „Das ist ärgerlich, denn alle stehen längst in den Startlöchern.“

Bedingungen für Anlagenbetreiber „dramatisch schlecht“

Denn nicht nur planungstechnisch gebe es seit Jahren Stillstand: „Die Bedingungen für die Betreiber neuer Anlagen sind seit 2017 dramatisch schlecht. Damals wurde das EEG komplett novelliert und das Festpreissystem für den gelieferten Ökostrom abgeschafft. Seitdem müssen sich die Anlagenbetreiber bei Ausschreibungen um einen Strompreis bewerben.“ Dabei setze die Bundesnetzagentur fehlerhafte Vorgaben aus dem EEG um, betont der Fachmann: „Sie deckelt die Ausschreibungsmengen und die maximalen Gebotsstrompreise.“

Die Folge: Die Anlagenbetreiber bekämen für den von ihnen gelieferten Ökostrom immer weniger Geld „bei deutlich gestiegenen Kosten für den Bau der Anlagen“. Auch deshalb würden bundesweit kaum noch neue Windräder aufgestellt, weiß Heidorn. Dass die Politik einerseits den Ausbau regenerativer Energien zur Chefsache erklärt und andererseits zuständige Behörden das Projekt immer wieder bremsen, versteht auch Heidorn nicht. „Wir drehen uns im Kreis. Aber das ist ein komplexes Thema und nicht alle Zusammenhänge sind sofort zu durchschauen. Wir versuchen, Politiker und Politikerinnen dafür zu sensibilisieren“, sagt der stellvertretende Verbandsvorsitzende.