Neuengamme. Neuengamme. Anwohner vom Neuengammer Hauptdeich verliert Eilverfahren auch in zweiter Instanz.
Im Windpark Neuengamme drehen sich seit zweieinhalb Jahren auch sechs Windräder mit einer Gesamthöhe von 150 Metern. Sie wurden nach und nach gegen ältere Anlagen ausgetauscht (Repowering). Während sich die einen über den Ausbau erneuerbarer Energien freuen, sind anderen die großen Windräder ein Dorn im Auge. Viele Anlieger sind genervt, beschweren sich über Lärm, Schattenwurf und sinkende Immobilienwerte. Ein Anwohner vom Neuengammer Hauptdeich, der namentlich nicht genannt werden möchte, klagte im Eilverfahren gegen den Aufbau und die Inbetriebnahme der beiden Windräder des Betreibers Vierländer Windkraft, die im Dezember 2016 während des Verfahrens in Betrieb genommen wurden – und verlor nun auch in der zweiten und letzten Instanz.
„Das Oberverwaltungsgericht hat deutliche Worte gefunden und damit bestätigt, dass der Standort in Neuengamme im Hinblick auf alle Schutzgüter, sowohl Mensch als auch Natur, ein geeigneter Windenergieanlagenstandort ist“, sagt Dr. Kerstin Gröhn. Die Rechtsanwältin vertrat vor Gericht die Vierländer Windkraft. „Windenergieanlagen mit pauschalen Argumenten zu verteufeln, bringt eben nichts“, sagt die Anwältin.
Nahezu alle erdenklichen Argumente
Der 75-jährige Anwohner, dessen Haus sich 550 beziehungsweise 610 Meter von den beiden Anlagen entfernt befindet, hatte nahezu alle erdenklichen Argumente ins Feld geführt, vom Vogelschutz über „optische Bedrängung“ bis zur Gefahr, die von einem brennenden Windrad für sein Haus ausgehen würde. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht konnte seiner Kritik in keinem Punkt folgen, wies die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom Oktober ‘16 zurück.
Beim Verwaltungsgericht hatte der 75-Jährige im Juli 2016 die Genehmigung der Anlagen angefochten. Zuvor hatte er bei der Behörde für Umwelt und Energie Widerspruch gegen die Baugenehmigung eingelegt. Doch weil dieser Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, zog der Neuengammer vor Gericht.
Widerspruchsverfahren noch nicht beendet
Nach Recherchen unserer Zeitung ist das Widerspruchsverfahren gegenüber der Umweltbehörde noch nicht beendet. Der Anlieger will sich dazu nicht äußern, sagt nur, dass die Auseinandersetzung „nicht am Ende“ sei, und „die letzten Kämpfer“ in den hiesigen Bürgerinitiativen sich weiter gegen Repowering vor ihrer Haustür engagieren würden.
Sollte die Umweltbehörde seinem Widerspruch nicht stattgeben, und davon ist auszugehen, kann der 75-Jährige auch hier den Klageweg beschreiten. Das finanzielle Risiko ist jedoch hoch. Seine juristischen Auseinandersetzungen dürften ihn bisher rund 3000 Euro gekostet haben. Denn allein der Streitwert für das Beschwerdeverfahren vor dem OVG wurde auf 7500 Euro festgelegt.
„Nicht sonderlich unruhig“
Norbert Deiters (Vierländer Windkraft), Gewinner des Rechtsstreits, zahlt sogar eine höhere Summe – an seine Anwälte. Er sei wegen des Verfahrens am OVG „nicht sonderlich unruhig gewesen“, weil die Argumente des Antragstellers schon in erster Instanz ausführlich widerlegt worden seien. Deiters: „Natürlich gibt es ein kleines Restrisiko. Um es gering zu halten, haben wir ein öffentlich-rechtliches Genehmigungsverfahren gewählt.“