Bergedorf. Bund will betroffene Betriebe unterstützen. Doch Bergedorfs Gastronomen haben Zweifel an der Wirksamkeit der Maßnahme.
Von dem zweiten Corona-Lockdown sind Gastronomen und Hoteliers besonders betroffen. Sie müssen ihre Restaurants im November schließen, dürfen in ihren Hotels nur Geschäftsreisende beherbergen. Deshalb hat die Bundesregierung angekündigt, „unmittelbar und mittelbar betroffene Soloselbstständige und Betriebe“ mit einer Soforthilfe zu entschädigen.
Firmen mit bis zu 50 Mitarbeitern sollen bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats, also November 2019, größeren Betrieben bis zu 70 Prozent als einmaliges „Sonderprogramm“ im Rahmen der Überbrückungshilfe gezahlt werden. Doch bisher ist unklar, wie viel Geld wann und an wen bezahlt wird, oder auch, wie es beantragt werden kann. Gastronomen und Hoteliers sind skeptisch, dass die Maßnahme greift.
Corona-Lockdown: Wem steht Hilfe zu?
Oliver Kahle, geschäftsführender Gesellschafter des Hotel-Restaurants Zollenspieker Fährhaus, tappt wie alle seine Berufskollegen noch im Dunkeln. Kahle beschäftigt 75 Mitarbeiter, die nun in Kurzarbeit sind. Statt einer Auslastung von 75 Prozent, wie sonst in einem Durchschnitts-November, bewege sich das Haus nun bei zehn Prozent – dank der Bewirtung Geschäftsreisender.
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Der November 2019 sei im Gesamtjahresvergleich ein eher schlechter Monat gewesen, sagt Kahle. Er weiß noch nicht, ob seinem Haus überhaupt Hilfe zusteht, weil es ja nicht komplett geschlossen ist. Die Bundesregierung habe auch Hilfen für Betriebe angekündigt, die vom Lockdown nur indirekt betroffen sind, betont Christian Füldner, Sprecher der Hamburger Wirtschaftsbehörde.
Neue Kredite wären für viele Betriebe nur ein Sterben auf Raten
Ein Schadensausgleich anstelle eines Kredites sei jetzt „das einzig Sinnvolle für die Branche“, meint Gastronom Kahle. „Einen Kredit würden viele Berufskollegen nicht mehr zurückzahlen können. Das wäre für sie ein Sterben in Raten.“
Hoteliers und Gastronomen haben viele Fragen: Muss die Sonderzahlung versteuert werden? Werden andere Abgaben, etwa an die Berufsgenossenschaft fällig? „Bezieht sich der Umsatz auf alles, in unserem Fall also Hotel, Bar, Restaurant und Feiern?“, fragt Kahle.
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Wann mit der „Soforthilfe“ zu rechnen sei, ist für viele Unternehmer von existenzieller Bedeutung. „Viele sind in größter Not“, sagt Kahle. Er selbst wartet noch auf die Auszahlung von Überbrückungshilfe, die das Zollenspieker Fährhaus im Sommer für einen miserablen Juni beantragt hatte. „Die Dehoga will nun eine Vorauszahlung durchsetzen“, so Kahle, „eine Pauschale, die schnell gezahlt wird“.
„Ein Abschlag soll noch im November kommen“
Arne Meyer betreibt zwei Restaurants, die Wein- und Friesenstube in Ochsenwerder und die Marschländer Elblounge in Spadenland. Er beschäftigt (eigentlich) 35 Mitarbeiter. Derzeit bietet Meyer Gerichte nur als Außer-Haus-Verkauf an. Aus politisch gut informierten Kreisen habe er gerade erfahren, dass Einnahmen aus Außer-Haus-Verkauf nicht auf Entschädigungszahlen angerechnet werden sollen. Und: „Ein Abschlag soll noch im November kommen.“
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Meyer ärgert sich: „Wir waren gerade wieder im Flow, sind nach dem ersten Lockdown im Frühjahr gut gestartet.“ Er habe nicht nur seine Mitarbeiter aus der Kurzarbeit geholt, sondern – mit Blick auf das Weihnachtsgeschäft – auch eine neue Mitarbeiterin und Aushilfen eingestellt. Von der Soforthilfe verspricht er sich wenig: „Sie wird nicht ohne Abzüge sein. Außerdem heißt es ‘bis zu’ 70 oder 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats. Das dürfte sich kaum lohnen.“
Hamburgs Wirtschaftsbehörde tappt auch noch im Dunkeln
Kahle steht in engem Kontakt mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband, weiß von den Verbandsvertretern, dass Details noch völlig unklar sind. Dies bestätigt Franz Klein, DEHOGA Hamburg: „Unsere Berliner Kollegen sind in ständigem Kontakt mit dem Bundesfinanzministerium. Bis zur Stunde ist alles offen.“ Durchgesickert sei allerdings, dass es nun auch eine Regelung für Firmen gibt, die es im November 2019 noch nicht gab: Bei ihnen soll der Oktober 2020 als Bezugsmonat dienen.
Auch Hamburgs Wirtschaftsbehörde sei noch nicht bekannt, wie die Soforthilfe im Detail funktionieren soll, berichtet Sprecher Füldner: „Wir warten auf eine Ansage vom Bund. Viele der Fragen befinden sich noch in der politischen Abstimmung.“ Alternativ oder auch ergänzend könnten sich Betroffene um die Überbrückungshilfe der Bundesregierung bemühen, sagt Füldner. Sie richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen, wie auch an Soloselbstständige und Freiberufler.
Coronavirus: Verhaltensregeln und Empfehlungen der Gesundheitsbehörde
- Reduzieren Sie Kontakte auf ein notwendiges Minimum, und halten Sie mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Personen
- Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
- Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
- Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
- Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden