Bergedorf. Reparaturtrupps sind im Dauereinsatz, doch im Bezirk Bergedorf fehlt noch das große Konzept. ADAC ordnet die Rechtslage ein.

Zwei harte Winterperioden und eine insgesamt frostige Jahreszeit haben Bergedorfs Straßen sehr zugesetzt. Vielerorts sind tiefe Schlaglöcher entstanden wie etwa auf dem Gojenbergsweg, auf der Justus-Brinckmann-Straße, auf dem Mittleren Landweg oder auf der Vierlandenstraße. Der Wechsel aus Frost-Tauwetter-Phasen, gepaart mit der Überfahrt schwerer Fahrzeuge, verursacht Risse im Asphalt, in die Wasser eindringen kann, das bei Kälte gefriert und sich ausdehnt. Dadurch wiederum wird der Asphalt angehoben und platzt. Für eine Straße zum historischen Gojenbergsviertel hat dieses Phänomen sogar demnächst längerfristige Konsequenzen.

Bergedorfs Tiefbauchefin Mona Rühle bestätigt, dass das Straßenbild aktuell „extrem“ sei, was Schlaglöcher und Beschädigungen angehe. „Unsere sechs Wegewarte sind im Dauereinsatz, um Löcher zu melden“, sagt Rühle. Denn im Bezirk sind vielerorts damit beauftragte Fremdfirmen unterwegs, um mit Kaltasphalt zu flicken, wo geflickt werden muss. Größere Aufbruchstellen werden mit Heißasphalt geschlossen.

Schlaglochpiste Bergedorf: Warten auf konkreten Sanierungsplan

Diesen Einsatz findet Jörg Froh lobenswert, mahnt aber auch eine langfristige Strategie an: „Wie das dann im Sommer weitergeht, darauf bin ich gespannt“, sagt der verkehrspolitische Sprecher der Bergedorfer CDU. Gerade Kaltasphalt sei keine Dauerlösung, halte nicht ewig. Wenn der nächste Winter wieder hart werde, könnten die Straßen ganz schnell wieder zu Rumpelpisten werden. Froh wartet wie viele andere auf die in den nächsten Tagen erscheinende Liste der kaputten Straße, wonach der Bezirk aus Hamburg Geld für Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen erhält. „Sanierungsstau darf auf Dauer in dieser Frage nicht sein“, so Froh.

Derzeit verfügt die Verwaltung noch nicht über den einen konkreten Sanierungsplan – der wäre aber durchaus angebracht, weil vielfach eine Instandsetzung der Straße (Austausch der Asphaltdecke) nicht mehr reiche und eine Grundinstandsetzung (Deckschicht und Unterbau in schlechtem Zustand, Straße wird neu gebaut) nötig werde. Dazu sagt Lennart Hellmessen, Sprecher des Bezirksamts: „Aufgrund des vorherrschenden Alters der Straßen und der damit verbundenen Materialermüdung kann davon ausgegangen werden, dass der aktuelle Straßenzustand immer unterhaltungsbedürftiger wird.“

Justus-Brinckmann-Straße: Sanierung in der Vorplanung

Demnächst soll die Justus-Brinckmann-Straße umfangreicher saniert werden. Bezirksamtssprecher Hellmessen konkretisiert: „Wir überplanen gerade das Gebiet zwischen Holtenklinkerstraße und Gojenbergsweg, die Sanierung ist voraussichtlich für das dritte Quartal 2024 vorgesehen.“ Zeitplan, Dauer und Kosten sollen dann in einem der nächsten Verkehrsausschüsse vorgestellt werden.

Auch der ADAC stellt in diesem sehr frostigen Winter fest, dass es bundesweit Löcher auf den Straßen gibt. „Wir registrieren wieder häufiger, dass große Sachschäden an Fahrzeugen nach der Fahrt durch ein Schlagloch entstanden sind“, berichtet der Pressesprecher für den Bereich ADAC Hansa, Christian Hieff. Zahlen, wie viele Unfälle oder Sachschäden an Autos derart entstanden seien, gebe es aber nicht.

Wer wo für welche Straßenqualität zu sorgen hat

Vielmehr verweist der ADAC auf seine App „Läufts?“, bei der jeder auf Mängel im Straßenverkehr bei seinem ADAC Regionalclub aufmerksam machen kann. Das Meldesystem ist in Kategorien unterteilt wie Schlaglöcher oder defekte Straßenbeleuchtung. Der ADAC gibt diese Meldungen nach Prüfung weiter an Behörden und Kommunen.

Der Ort des Schlaglochs und die Zuständigkeit für die betroffene Straßen können bei Fragen nach Schadensersatz eine erhebliche Rolle spielen. Demnach schreibe der Gesetzgeber bei „größeren Straßen“ wie etwa Autobahnen schon zwingend vor, dass die Verantwortlichen – wie die Autobahn GmbH des Bundes – täglich ihre Strecken kontrollieren und für ordentliche Straßenverhältnisse sorgen müssen.

So umgehen Kommunen mögliche Haftungsansprüche

„Bei kleineren, auch also bezirklichen Straßen mahnt der Gesetzgeber zwar eine Verkehrssicherungspflicht der unterhaltenden Behörden aber auch zur Eigenverantwortung der Autofahrer an“, sagt Hieff. Es sei aufgrund der personellen Ausstattung von Behörden und Gemeinden nicht zwingend vorauszusetzen, dass Straßen täglich kontrolliert werden könnten, so der ADAC-Sprecher: „Das kann man von Gemeinden nicht verlangen.“ Wohl aber, dass sie Gefahrenhinweise einrichten wie Tempolimits oder Warnschilder. Dadurch können Haftungsansprüche ausgeräumt werden. Es gelte aber stets der Grundsatz aus Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung, der da lautet: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ Das bedeute auch, bei schlechten Straßenverhältnisse die Geschwindigkeit anzupassen.

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Abschließend betrachtet sei es für betroffene Autofahrer schwer, zu ihrem Recht zu kommen. Der ADAC rät dazu, den durch ein Schlagloch entstandenen Schaden so ausgiebig wie möglich zu dokumentieren, Beweise durch Fotos zu sichern, Zeugen zu suchen und die Polizei zu verständigen.