Hamburg. Jugendzentrum am Havighorster Weg in Boberg soll noch in diesem Jahr fertig werden. Rätsel um „verschwundenes Fundament“ geklärt.

Das neue Clippo soll 1,6 Millionen Euro kosten und noch in diesem Herbst fertig werden. So schnell nehmen sich Bezirksamt und Sprinkenhof nun den Neubau des Jugendtreffs am Havighorster Weg vor, nachdem endlich das Rätsel vom „plötzlich verschwundenen Fundament“ geklärt ist. Wie berichtet gab es Unstimmigkeiten über die Baugenehmigung für das Haus, das aus Sicherheitsgründen Ende 2021 geschlossen wurde.

Zwar liege das Grundstück größtenteils samt Baugenehmigung im Eigentum der Stadt, aber im Sommer vergangenen Jahres habe sich herausgestellt, dass der Altbau etwa zwei Meter zu weit auf einem Flurstück des Wasserverbands Boberg-Heidhorst gestanden hatte, erklärt Lars Vieten, Sprecher der Sprinkenhof: „Das alte Gebäude stand auf dem Nachbargrundstück ohne eine Baulasteintragung. Wer möchte auf seinem Grundstück schon ein fremdes Gebäude?“

Jugendtreff: Warum der Clippo-Neubau versetzt werden muss

Daher wird der Neubau nun versetzt errichtet „und liegt dann vollständig auf dem Grundstück der Hansestadt“, ergänzt Bergedorfs Rathaussprecher Lennart Hellmessen.

Außerdem sei im September 2023 festgestellt worden, dass das alte Fundament nicht ausreichen würde: Es braucht eine verstärkte Bodenplatte mit wasserundurchlässiger Sohle und einer umlaufenden Frostschürze. Denn, anders als von den Jugendlichen gewünscht, soll es nun beim zweigeschossigen Entwurf bleiben.

Neubau auf einem „geringfügig versetztem Fundament“

„Eine komplette Neuplanung wäre zu diesem Zeitpunkt aus finanziellen Gründen nicht tragbar gewesen und hätte uns im Prozess des Wiederaufbaus massiv zurückgeworfen“, sagt Hellmessen und verweist nunmehr auf den Neubau auf einem „geringfügig versetztem Fundament“.

Als baurechtliche Grundlage des neuen Jugendtreffs in der ausgewiesenen Parkanlage gilt die sogenannte Planungsrechtliche Befreiung nach Paragraf 31 (Absatz 2) des Baugesetzbuches. Demnach sind Ausnahmen genehmigungsfähig, wenn „etwa Gründe des Wohls der Allgemeinheit“ vorliegen, eine Abweichung zudem „städtebaulich vertretbar“ ist.

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Die Gestaltung der Außenflächen kommt finanziell noch obendrauf. Hier ist der Bezirk zuständig, der eine „integrativ und partizipativ durch den Stadtteil nutzbare Fläche“ mit den Bobergern abstimmen will. Und die wissen, dass das keine leichte Aufgabe wird: Die Wiese steht nicht nur im Winter unter Wasser.