Bergedorf. Prozess gegen 28-Jährigen wird aber ausgesetzt, weil keine Zeugen geladen sind. Hat da jemand geschlafen?

Erst waren es zwei, dann auch schon mal fünf auf einen Schlag, ganz zum Schluss bei der neunten Lieferung nur eine, die nicht ihren Zielort erreichte – was allerdings Dominic G. mit insgesamt 26 Matratzen anzufangen wusste, wollte er im Prozess gegen ihn vor dem Amtsgericht Bergedorf nicht preisgeben. Dort hätte sich der 28-Jährige eigentlich wegen Unterschlagung und Urkundenfälschung verantworten müssen. Doch offensichtlich hatte das hiesige Amtsgericht im Vorfeld der Verhandlung, um im Matratzen-Thema zu bleiben, etwas verschlafen.

Das Gebiet der Verfehlungen von G. erstreckt sich ausgiebig über das norddeutsche Filialnetz des Inneneinrichters Dänisches Bettenlager, mittlerweile unter dem Namen Jysk geläufig. Ob Tostedt, Husum, Lüneburg, Cremlingen oder Gifhorn: Der Fahrer eines Bergedorfer Transportunternehmens hätte zwischen Juni und August 2020 eigentlich mehr als zwei Dutzend Bettunterlagen in neun Lieferfahrten an die Filialen der Firma ausliefern sollen. Das konnte er offenbar auch zumindest eine gewisse Zeit seinem Auftraggeber glaubhaft machen, denn er legte jeweils Lieferscheine vor, welche die ordnungsgemäße Auslieferung dokumentierten. Die unterschlagenen Matratzen haben einen Gesamtwert von fast 3000 Euro.

Notorischer Matratzendieb in Bergedorf: Benutzte er einen gestohlenen Stempel?

Bis die Geschäftsführung der Spedition genauer nachprüfte. Wie sich herausstellte, soll der gebürtige Berliner die Lieferscheine gefälscht haben. Richter Sebastian Gößling las eine entsprechende Aussage der Firma aus den Akten vor, die besagt, „dass auf den Stempeln Anschrift und Telefonnummer fehlten“. So flog der Mümmelmannsberger G. letztlich auf. Vermutlich, so äußerte Gößling, könnten die gefälschten Lieferscheine mit dem Zeichen eines gestohlenen Stempels angefertigt worden sein.

Doch auch weil der Angeklagte die Aussage komplett verweigerte, bleiben vor allem offene Fragen an die Geschädigten: Richter Gößling hätte sich bei dieser Faktenlage nun gern Vertreter der Speditionsfirma beziehungsweise vom Einrichtungshaus gewünscht. Unter anderem wäre die Nachfrage bei der Bergedorfer Spedition gewesen, wie sie denn bei ihrem Lieferteam mit Sicherheit bestimmen könne, ob nicht mehrere Fahrer eventuell an der Unterschlagung der Matratzen beteiligt sein könnten. Da aber zur Hauptverhandlung kein einziger Zeuge geladen war, wurde das Verfahren ausgesetzt und auf den 16. August verschoben.

Verhandlung wird auf Mitte August verlegt

Wer aber hat es nun verpennt, entsprechende Zeugen zu laden? Der Vorsitzende Richter könne so verfahren, „wenn er der Meinung ist, dass die Aussage des Angeklagten eigentlich zur Klärung des Falls ausreichen müsste“, meint der Pressesprecher des Hamburger Landgerichts, Kai Wantzen. Wenn es die Beweisaufnahme aber nun erfordere, bleibe die Verschiebung als beste Alternative.

Der Fall des mutmaßlichen Bergedorfer Matratzendiebs G., einem kahlköpfigen Mann mit engelsgleicher Miene, wird sich voraussichtlich Mitte August aufklären.