Neuallermöhe. Ein 36-Jähriger Mann musste sich vor dem Bergedorfer Amtsgericht verantworten. Er soll die Frau eingeschlossen und geschlagen haben.
Gefährliche Körperverletzung, Raub und Freiheitsberaubung – wegen dieser Anklagepunkte musste sich der 36-jährige K. am Dienstag, 18. April, vor dem Bergedorfer Amtsgericht verantworten. Im Oktober 2020 engagierte und bezahlte er die Prostituierte S. in seiner Wohnung an der Walter-Becker-Straße in Neuallermöhe für sexuelle Dienstleistungen und konsumierte während ihres Besuches sowohl Whisky als auch Kokain. Als die Frau am Morgen die Wohnung verlassen wollte, soll der Mann die Tür verschlossen und den Schlüssel abgezogen haben.
Weil die gebürtige Rumänin dann gegen die Tür schlug und um Hilfe rief, soll K. die Geschädigte gewürgt und von der Tür weggerissen haben. In der Folge soll der Freier, der als Facharbeiter in der Hafenlogistik arbeitet, die zierliche Frau mehrfach ins Gesicht und ihren Kopf auf den Fliesenboden geschlagen haben.
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Irgendwann soll die Geschädigte S. es geschafft haben, ihre Schwester zu kontaktieren, die sie aus der Wohnung holte. Davor habe der Angeklagte ihr aber noch 300 Euro aus der Jackentasche gestohlen. S. erlitt etliche Verletzungen, unter anderem schwere Prellungen und Hämatome.
„Die Dinge haben sich anders dargestellt“, begann der Verteidiger des bullig wirkenden Angeklagten seine Ausführungen. Sein Mandant habe schon häufiger die Dienstleistungen dieser Prostituierten in Anspruch genommen, alles sei in Ordnung gewesen. An diesem Morgen habe er die Frau aber dabei erwischt, wie sie mit gestohlenem Geld, insgesamt 300 Euro, aus der Wohnung flüchten wollte – woraufhin er die Tür abschloss.
36-jähriger Angeklagter leugnet die Schläge
„Ich habe versucht, normal mit ihr zu sprechen, aber sie hat direkt Show gemacht. Daraufhin habe ich sie am Hals gepackt und gegen die Wand gedrückt“, gab der Angeklagte zu, der in grauem Kapuzenpulli vor Gericht erschienen war. Gemeinsam seien sie infolge der Rangeleien auf den Boden gestürzt. „Ich habe sie aber nicht geschlagen“, versicherte er weiter. Nachdem sie ihm das gestohlene Geld zurückgegeben hatte, hätten sie sich ganz ruhig miteinander unterhalten. Dann habe sie die Wohnung verlassen und sei von ihrer Schwester abgeholt worden.
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Das Gutachten der Rechtsmedizin, das der Staatsanwalt im Verlauf des Prozesses vorstellte, deutet auf eine andere Version der Geschichte hin. Demnach passt das Verletzungsmuster der Rumänin zu Faustschlägen und dem Schlagen des Kopfes auf einen Fliesenboden. Auch ein Polizist, der die Geschädigte auf dem Revier vernommen hatte und nun als Zeuge geladen worden war, schätzte die Ausführungen der Prostituierten als glaubwürdig ein. Bei einer Wohnungsdurchsuchung des Angeklagten seien zudem im Fließenbereich Blutspuren gefunden worden.
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Nach der Vernehmung habe die Polizei die Geschädigte S. allerdings nicht erneut kontaktieren können, mittlerweile befinde sie sich wieder in Rumänien. Der Staatsanwalt gab deshalb nach dem Ende der Beweismittelaufnahme bekannt, dass der Vorwurf des Raubes wegen fehlender Beweismittel nicht nachzuweisen sei. Dem stimmten auch Verteidiger und Richter zu. Richter Simoneit verurteilte den Angeklagten K. schließlich wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 60 Euro, insgesamt also 9000 Euro.