Hamburg. Kleingärtner müssen für Innovationspark weichen. Warum wurden noch 2021 neue Pachtverträge abgeschlossen? Das sagt die Finanzbehörde.

Bis zum Jahresende müssen die Grabeländer, die auf dem Areal des künftigen Innovationsparks Grundstücke haben, ihre Gärten räumen. Die Kündigungen flatterten im Sommer ins Haus. Doch offenbar wurden nicht nur die Kleingärtner vom plötzlichen Fortgang der Innovationsparkplanungen überrascht, sondern auch einige Akteure selbst.

Denn noch bis zum Jahr 2021 wurden von der Firma Gladigau – die für Hamburg einige Areale auf dem Gelände verwaltet – Pachtverträge mit Grabe­ländern geschlossen. Genauer: je einer in 2021 und 2020, zwei in 2019 und drei in 2018. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage des Bergedorfer Bürgerschaftsabgeordneten Stephan Jersch (Die Linke) hervor.

Grabeland: Noch bis 2021 wurden Pachtverträge abgeschlossen

Warum geschah dies, obwohl das Areal zwischen Curslacker Neuer Deich und A25 nun schnell überplant werden soll? „Die Planungen für den Innovationspark wurden erst Anfang 2022 wieder aufgenommen“, erklärt Claas Ricker, Sprecher der Finanzbehörde, den Umstand.

Neuverträge mit Grabeländern seien nicht mehr abgeschlossen worden, so Ricker, „es handelte sich in wenigen Fällen lediglich darum, dass Verträge mit Nutzerinnen und Nutzern geschlossen wurden, bei denen keine vertragliche Vereinbarung bestanden hatte“. Diese hätten die Parzellen bis dato als Untermieter genutzt. Zudem würden Verträge über Flächen, zu denen es Pläne gebe, grundsätzlich mit kurzen Kündigungsfristen abgeschlossen.

Viel spricht dafür, dass die Planungen für den Innovationspark nun schnell vorangetrieben werden. „Grundsätzlich besteht eine sehr hohe Nachfrage nach geeigneten Flächen für innovative Unternehmen“, bestätigt eine Sprecherin eines weiteren Eigentümers, der Hamburg Invest.