Hamburg. Klimaaktivist aus Bergedorf muss sich wegen Aktionen am Jungfernstieg und Horner Kreisel vor dem Landgericht in Hamburg verantworten.

Da war Stefan Gertz schnell wieder draußen aus Saal 192 des Hamburger Landgerichts: Der Sprecher der Bergedorfer Ortsgruppe von „Extinction Rebellion“ (XR) musste sich wegen Zivilem Ungehorsam in zwei Fällen verantworten. Letztlich wurden die Verfahren eingestellt.

Das wurde Klimaaktivist Gertz vorgeworfen: Im August 2020 propagierte XR über soziale Medien eine symbolische Feier zum weltweiten Überlastungstag, der als Protestaktion gegen den jährlichen Verbrauch von natürlichen Ressourcen firmiert. Die Party sollte am Jungfernstieg steigen.

Extinction Rebellion: Ziviler Ungehorsam in zwei Fällen

Was die Polizei in diesem Kontext aufhorchen ließ, war die Tatsache, „dass das Ganze angekündigt, aber eben nicht angemeldet war“, erläutert Stefan Gertz. Ähnliches galt im Juni 2021, als bei einer Radtour unter dem Motto „Critical Mass“ einige Teilnehmer den Horner Kreisel besetzten und lahmlegten. Gertz war auch hier als „Kommunikationsbrücke“ zur Polizei auserkoren, „und da kommt man schnell in den Verdacht, Organisator des Ganzen zu sein“. Folge: Für beide nicht angemeldete Treffen hätte er ein empfindliches Bußgeld von 1178,50 Euro zahlen müssen.

Muss Gertz aber nicht. Denn ihm zufolge ließ die Richterin schnell durchblicken, das Verfahren einzustellen. Gertz verzichtete bewusst auf ein Plädoyer für die eigentliche XR-Botschaft. Außerhalb des Gerichts lässt er es sich diese Gelegenheit mit Hinweis auf den §34 des StGB, Rechtfertigender Notstand, nicht nehmen: „Die Klimakrise ist so groß, dass jeder Bürger die Möglichkeit haben sollte, sich dafür einzusetzen und dies als nicht rechtswidrig erachtet werden sollte.“