Bergedorf. Istanbul Supermarkt an der Bundesstraße 5 muss einmal in der Woche pausieren. Das sind die Hintergründe.

Damit hatte Inhaber Reshad Parwani nicht gerechnet: Sein Istanbul-Supermarkt in der Bergedorfer Straße 135, der seit Januar rund um die Uhr geöffnet ist, muss ab sofort an Sonntagen geschlossen bleiben. So hat es ihm das Bezirksamt mitgeteilt. Der Grund: Die Öffnungszeiten verstoßen gegen das Hamburger Ladenöffnungsgesetz. Demnach dürfen Einzelhandelsgeschäfte nur an Werktagen öffnen – dann auch rund um die Uhr. An Sonn- und Feiertagen müssen sie jedoch geschlossen bleiben.

Reshad Parwani hatte trotzdem gehofft, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Anfang 2021 hat er laut eigenen Angaben mit dem Verbraucherschutzamt und dem Gewerbeamt gesprochen und warte seitdem auf einen Bescheid. Trotzdem habe das Bezirksamt ihm die Erlaubnis erteilt, schon mit dem Konzept zu beginnen. Vergangene Woche habe die Verwaltung ihn dann informiert, dass er sonntags doch nicht öffnen dürfe.

24-Stunden-Supermarkt: Öffnungszeiten erst nach drei Monaten bemerkt

Lennart Hellmessen, Pressesprecher des Bezirksamts Bergedorf, betont hingegen, dass der Supermarkt nie eine Genehmigung für die Sonntagsöffnung vom Bezirksamt erhalten habe. In den ersten drei Monaten seit Geschäftseröffnung habe das Bezirksamt die ungewöhnlichen Öffnungszeiten nicht bemerkt, so Hellmessen.

Parwani ist verärgert über die Komplikationen: „Es läuft gerade gut, jede Woche kommen 1000 bis 1500 Kunden in den Laden. Auch der Sonntag sehr beliebt, dann kommen 70 bis 100 Menschen.“ Gerade am Wochenende biete der Istanbul-Markt eine günstige Alternative zur Tankstelle.

24-Stunden-Supermarkt: Ausnahmen bei Sonntagsöffnungen

Rund 1000 Karten, mit denen die Kunden nachts und an Sonn- und Feiertagen den Laden betreten können, habe er mittlerweile vergeben. „Es ist schade, dass die Bürokratie dem Konzept im Weg stehen.“

Um sonntags im Einklang mit dem Ladenöffnungsgesetz zu öffnen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. So dürfen sonntags Geschäfte öffnen, die Backwaren, Milcherzeugnisse, Pflanzen oder Zeitungen und Zeitschriften verkaufen – jedoch nur für höchstens fünf Stunden zwischen 7 und 16 Uhr – und nur, wenn diese Produkte das Hauptsortiment darstellen. Auch bei Läden an bestimmten Standorten kann eine Ausnahme gemacht werden. Das gilt für Verkehrsknotenpunkte wie Bahnhöfe sowie für Tankstellen. In sogenannten Ausflugs- und Fremdenverkehrsgebieten können ebenfalls bestimmte Waren an Sonn- und Feiertagen verkauft werden, jedoch nur in der Saison vom 15. März bis zum 31. Oktober.

Für Tante Enso gelten in Schleswig-Holstein andere Regeln

Für Reshad Parwani stehen die Karten für eine Sonntagsöffnung demnach schlecht. Dabei ist der Arbeitnehmerschutz, der bei der allgemeinen Debatte um erweiterte Öffnungszeiten meist im Fokus steht, in diesem 24-Stunden-Supermarkt nicht relevant – denn nachts ist kein Personal vor Ort. Das Ladenöffnungsgesetz dient unter anderem dazu, Arbeitnehmern mindestens einen freien Tag in der Woche zu bescheren.

Zum Beispiel in Schleswig-Holstein sind die Regeln lockerer: Für sogenannte Automatenläden, also Geschäfte ohne Personal, gilt das Ladenöffnungsgesetz nicht. Das weiß Thorsten Bausch, Geschäftsführer der Tante-Enso-Läden. Geplant ist eine Filiale in Gülzow bei Schwarzenbek. Zwar ist Tante Enso als Genossenschaft organisiert, aber ins Geschäft kommt man mit Chipkarte und 24 Stunden am Tag – wie beim Istanbul-Supermarkt.