Hamburg. In Kürze startet der Prozess vor dem Hamburger Amtsgericht: Mann attackiert Gastronom und fordert 1000 Euro – wegen eines Blickes.
Am Abend des 12. Dezember 2022 wurde ein Restaurantinhaber in Hamburg-Winterhude Opfer eines Erpressungsversuchs. Ein Mann, der sich kommende Woche vor Gericht verantworten muss, soll gemeinsam mit acht weiteren Personen, von denen einige noch unbekannt sind, den Inhaber vor seinem Lokal am Grasweg bedroht und Geld gefordert haben.
Der Grund für die Erpressung: Der Angeklagte war verärgert, weil der Restaurantbesitzer seine Frau angeschaut haben soll.
Prozess Hamburg: Mann drohte mit Gewalt und forderte Geld
Als „Wiedergutmachung“ verlangte der 36-Jährige 1000 Euro – andernfalls drohte er, den Laden „auseinanderzunehmen“ und dem Besitzer körperliche Gewalt anzutun, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Der Angeklagte soll dem Geschädigten gedroht haben ihn „totzuschlagen, dass er nicht mehr laufen kann“.
Die Lage an diesem Montagabend vor rund zwei Jahren eskalierte schnell. Vor dem italienischen Lokal nahe dem Stadtpark soll der Angeklagte den Restaurantinhaber nicht nur beleidigt, sondern auch körperlich angegangen haben. Er soll ihn geschubst und am Hals gepackt haben.
Stadtpark in Winterhude: Zeuge eilt zu Hilfe und gibt sich als Polizist aus
Doch bevor es zu weiteren Übergriffen kam, schritt ein Zeuge ein. Dieser gab sich als Polizist aus und erklärte, dass bald Unterstützung eintreffen würde. Daraufhin floh die Gruppe um den mutmaßlichen Täter vom Tatort.
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Die Strafsache wird am Dienstag (22. Oktober) vor dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg am Lübeckertordamm 4 verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten „gemeinschaftliche versuchte räuberische Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung und Bedrohung“ vor.
Staatsanwaltschaft Hamburg: Angeklagter könnte Strafe im Gefängnis absitzen
Im Falle einer Verurteilung könnte dem Angeklagten Gefängnis drohen. Das Gesetz sieht für Raub und räuberische Erpressung eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor.
Welche Strafe die Hamburger Staatsanwaltschaft dann letztlich in ihrem Plädoyer fordert, bleibt abzuwarten.