Hamburg. Der perverse Dreiklang der Pädophilen: Vertrauen erschleichen, Bilder bekommen, Opfer erpressen. Warum Angeklagter auch noch Pech hatte.
- 28-Jähriger kontaktierte auf „Snapchat“ Mädchen.
- Dann zwang er sie, Nacktbilder von sich zu machen.
- Außerdem hortete er Hunderte kinderpornografische Aufnahmen.
Die Masche ist nicht neu, aber sie bleibt so unfassbar perfide, so verstörend abseitig. Ein erwachsener Mann erschleicht sich in einem überwiegend von sehr jungen Menschen genutzten sozialen Netzwerk das Vertrauen kleiner Mädchen. Am Ende erhält er haufenweise Nacktbilder, während er umgekehrt seinen Opfern mit der Veröffentlichung eben dieser Bilder droht, um noch weitere Bilder zu erpressen. Oder schlimmer noch: um einen direkten körperlichen Kontakt zu erzwingen.
Nach diesem Muster köderte ein 28 Jahre alter Angeklagter zwischen Januar 2020 und Mai 2021 fünf Mädchen im Alter von elf bis 13 Jahren – das Landgericht Hamburg hat ihn jetzt unter anderem wegen sexuellen Kindesmissbrauchs „in Tateinheit mit der Herstellung kinderpornografischer Inhalte, in einem Fall davon in Tateinheit mit Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch von Kindern“ zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Hinzu kommt eine weitere Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten, in die ein Urteil zu ähnlich gelagerten Fällen aus einem bereits rechtskräftig abgeschlossenen Prozess vor dem Amtsgericht Wandsbek einbezogen wurde.
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Als Jagdrevier für seine pädophilen Umtriebe hatte der 28-Jährige die Internet-Plattform „Snapchat“ auserkoren. Dort suchte und fand er sehr junge Mädchen, insgesamt waren es fünf. Schnell ging es in den Chats um sexuelle Themen, so die Anklage. Doch dabei blieb es nicht, denn der Mann forderte sie auf, Nacktaufnahmen von sich zu schicken sowie Bilder und Videos, die zeigen sollten, wie sie sexuelle Handlungen an sich selbst vornehmen.
Drohte der Datenstrom zu versiegen, enthüllte der Angeklagte umso dreister und manipulativer seine wahren Absichten: Er kündigte den Kindern an, die bereits übermittelten Fotos und Videos in den sozialen Medien zu veröffentlichen. Auf diese Weise soll es ihm gelungen sein, mehrere kinderpornografische Bilder und Videos zu bekommen. In einem ganz ähnlichen Fall vor dem Amtsgericht Wandsbek hatte sich ein 22-Jähriger sogar gezielt psychisch labile Kinder herausgepickt, die beispielsweise unter ihrem zu hohen Gewicht litten.
Kinderpornos – Gesetz erst verschärft, dann wieder entschärft
Der Bundestag hatte erst 2021 den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornos von einem Vergehen zu einem Verbrechen hochgestuft und damit auch die Mindest- und Höchststrafen verschärft. Im Mai 2024 wurde der Besitz dann wieder zu einem Vergehen zurückgestuft.
Zumindest teilweise muss die verschärfte Gesetzeslage in den Fällen, die dem Angeklagten vorgeworfen wurden, Anwendung gefunden haben. In seiner Saseler Wohnung habe er noch im Juli 2021, so die Anklage, 208 kinderpornografische Bilder und 23 solcher Filme aufbewahrt. Außerdem soll er im Oktober 2023 auf seinem Smartphone 415 kinderpornografische Daten gehortet haben.
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Das Gericht tagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Betroffenen – zum Tatzeitpunkt alle noch Kinder – mussten nach Abendblatt-Informationen nicht als Zeugen aussagen. Das passiert in der Regel nur dann, wenn der Angeklagte geständig ist.