Hamburg. Wieso sind Trampoline verboten? Darf man im Kleingarten übernachten? Und wie sieht’s mit der Toilette aus? Die große Übersicht.

Mittagsruhe, Schuppenverbot, Gemeinschaftsarbeit: Wer Mitglied in einem Hamburger Kleingartenverein wird, der lernt auch eine neue Gemeinschaft mit eigenen Regeln kennen. Einige von ihnen sind nicht auf den ersten Blick nachvollziehbar, auf den zweiten zum Teil aber um so mehr.

Warum ein Kleingarten einen Paragrafen-Dschungel braucht, wieso überall Trampoline stehen, obwohl sie nicht erlaubt ist und ob das Gartenzwerg-Klischee noch stimmt, erfahren Sie hier im großen Schrebergarten-ABC:

A wie Abstandszahlung

Wenn ein Kleingarten den Pächter wechselt, dann läuft das im Grunde immer gleich ab. Und das heißt: Erstmal kommen die Wertermittler des jeweiligen Gartenvereins und schauen, wie viel Laube und Bepflanzung zusammen wert sind. Das wiederum passiert nicht etwa Pi mal grüner Daumen, sondern auf Basis der sogenannten „Richtlinie für die Inspektion und Wertermittlung von Kleingärten bei Pächterwechsel“.

Das klingt sperrig und ist es vielleicht auch. Sinnvoll ist es aber ebenfalls. Durch die neutralen Wertermittler soll zum einen sichergestellt werden, dass der scheidende Pächter einen angemessenen Betrag bekommt. Gleichzeitig wird verhindert, dass dem Interessenten „Phantasiepreise“ abverlangt werden.

B wie Baden

Sich nach der Gartenarbeit im Pool abkühlen – was für eine herrliche Vorstellung. Doch bevor die XXL-Pool-Variante im Baumarkt gekauft wird, sollte der Kleingärtner besser einen Blick in die Gartenordnung werfen. Denn: Die Satzung vermietet Badebecken und Pools jeglicher Art. Ausnahme: Transportable Kinderplanschbecken mit einer Maximalfläche von zwei Quadratmetern und einer Maximalhöhe von 0,3 Metern. Aber gut: Füße abkühlen ist ja auch schön.

C wie „Corona-Gärtner“

Corona-Gärtner – so bezeichnete manch einer die Menschen, die mit Beginn der Pandemie ganz plötzlich ihren grünen Daumen und ihre Liebe zur Natur entdeckten und unbedingt einen eigenen Schrebergarten haben wollten. Der Hintergrund ist klar: Als Kitas, Schulen und zeitweise auch Spielplätze schlossen, wurde ein eigener Garten für viele Familien zum großen Traum.

Und so explodierte die Nachfrage während der Corona-Pandemie geradezu. Dass es vielen nur in zweiter Linie um das Gärtnern als solches ging, kam bei vielen Vereinen nicht sonderlich gut an. Sie betonen: Das Gärtnern soll im Vordergrund stehen.

D wie Diebstahl

Einbrüche in Kleingärten sind leider insbesondere im Herbst und Winter keine Seltenheit. Besonders krass war der Herbst vor zwei Jahren. Damals stieg die Anzahl der Einbrüche in Gartenlauben sprunghaft an. 744 Fälle wurden allein im September des Jahres verzeichnet.

In Hamburg ist es so geregelt, dass die Laube grundsätzlich über den Landesbund der Gartenfreunde Hamburg versichert ist. Dabei handelt es sich um eine Pflichtversicherung – nur die Höhe ist variabel. Die Versicherungskosten werden in der Jahresrechnung des Vereins ausgewiesen.

E wie Erholungsnutzen

Ja, selbst die Erholung ist geregelt… Tatsächlich spielt das Wort Erholungsnutzen im Kleingarten-Universum eine wichtige Rolle. Warum? Natürlich darf und soll sich der Pächter oder die Pächterin in seinem oder ihrem Kleingarten erholen können.

Wichtig ist aber laut Gartenordnung, dass der Hauptnutzen ein anderer ist: nämlich das Gärtnern. Oder ganz korrekt ausgedrückt die „kleingärtnerische die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf“ und weiter: „Eine bloße Nutzung zu Erholungszwecken mit Rasenbewuchs und Zierbepflanzung reicht daher für den Kleingartenbegriff nicht aus.“ Optimal sei ein „ausgewogenes Verhältnis von Anbauflächen für Gartenbauerzeugnisse und Zier- und Erholungsflächen“. Einfach gesagt: Erst die Arbeit, dann das Vergnügen.

F wie Fällarbeiten

Ganz schön schattig auf der Liege? Wenn nur dieser Baum nicht im Weg wär Doch bevor die schattenwerfende Baumkrone gestutzt oder der Baum in Eigenregie gleich ganz gefällt wird, sollte der Kleingärtner vorher ebenfalls einen Blick in die Gartenordnung werfen. Das Wichtigste: Zwischen 1. April und Ende Oktober ist das Fällen ganz verboten. Und bei Bäumen mit einem Stammdurchmesser von mehr als 40 Zentimetern muss in jedem Fall eine Genehmigung eingeholt werden.

G wie Gemeinschaftsarbeit

Post im Briefkasten: Der Kleingartenverein lädt mal wieder zur Gemeinschaftsarbeit am Wochenende. Das heißt gärtnerische Tätigkeiten wie Heckenschneiden oder Rasenmähen auf den öffentlich zugänglichen Flächen. Damit muss jeder Pächter rechnen und er sollte einen guten Grund haben, wenn er nicht erscheint.

Denn laut Satzung ist es die Pflicht eines jeden Mitglieds, für notwendige Arbeiten zur Verfügung zu stehen. Das mag lästig sein. Aber nur wenn die öffentlich zugänglichen Wege und Flächen auch ansprechend aussehen, besteht der Anspruch auf die öffentliche Förderung der Gartenvereine. Das Kleingartengebiet soll schließlich als Erholungsgebiet für die ganze Stadt dienen.

Wie oft der Kleingärtner zur Gemeinschaftsarbeit berufen wird, ist von Verein zu Verein unterschiedlich. Klar ist: Bei Weigerung gibt’s Ärger. Sogar Zwangsgelder können verhängt werden.

H wie Hecke schneiden

Auch das gehört zu den Pflichten den Kleingärtners. Die Hecken entlang des eigenen Grundstücks müssen immer so gepflegt sein, dass die Gehwege für Spaziergänger und Nachbarn gut betretbar sind. Wichtig ist, dass auch hier die Schnittzeiten eingehalten werden müssen: Ein starker Rückschnitt ist nur von Oktober bis Februar erlaubt. Der „schonende Pflegeschnitt“ auch im Frühling und Sommer.

I wie Imkerei

Imkern ist nicht grundsätzlich verboten, aber auch nicht grundsätzlich erlaubt. Wer einen Bienenstock aufstellen möchte, braucht die Genehmigung des Vereins. Und meldepflichtig ist die Bienenhaltung darüber hinaus auch.

J wie junge Leute

Das machen doch nur alte Leute und Spießer? Das Klischee des Platzwartes, der am Heckenzaun nur darauf wartet, dass der Nachbar die Mittagsruhe stört, ist in vielen Fällen überholt. Denn seit einigen Jahren schon sind Kleingärten auch bei jüngeren Leuten immer beliebter. Eine Studie der Hamburger Umweltbehörde von 2016 hat ergeben, dass die Mehrheit der Pächterinnen und Pächter im Vergleich zum Jahrtausendwechsel jünger ist und höhere Bildungsabschlüsse hat.

Laut der Studie wurde jede fünfte Parzelle von Familien mit Kindern unter zwölf Jahren bewirtschaftet. Würde man die Studie heute nachholen, wären es ganz sicher noch mehr. Vereine berichten jedenfalls seit Jahren, dass insbesondere Familien mit kleinen Kindern auf den Wartelisten stehen. Aber natürlich gibt es auch noch die „alte“ Garten-Generation. Meist klappt das Neben- und Miteinander gut. Und die ganz kleinen Garten-Bewohner gibt es auch noch: die Gartenzwerge. Das angestaubte Image soll inzwischen auch passé sein. In England soll es während der Corona-Pandemie wegen der hohen Nachfrage sogar einen Lieferengpass gegeben haben.

K wie Kosten

Wie teuer ist so ein Garten eigentlich? Grundsätzlich: eigentlich nicht teuer. Die jährliche Pacht liegt abhängig von der Größe der Parzelle bei etwa 300 bis 600 Euro. Aber dabei bleibt es natürlich nicht. Wasser- und Stromkosten fallen noch an, sowie einmalig die Kosten für die Übernahme der Laube und der Bestandsbepflanzung.

Da von der Bretterbude bis zum Designer-Häuschen alles dabei sein kann, variiert die Summe stark. Grob gesagt: Im Schnitt werden etwa 1000 Euro fällig. Darüber hinaus ist es jedem Gärtner selbst überlassen, wie viel Geld er in den Garten steckt. Gerade in den ersten Monaten sind vom Rasenmäher, über Heckenschere und Spaten viele Anschaffungen nötig. Statt gleich zu kaufen, kann man den Spaten aber auch erstmal beim Nachbarn leihen. Machen viele gerne!

L wie Lauben

Sie ist oft das Herz des Gartens: Die Laube. Aber Achtung: Gemütlich und ansehnlich dürfen die Lauben gerne sein, aber nicht beliebig groß. Nicht mehr als maximal 24 Quadratmeter in der Grundfläche und nicht höher als 2,40 Meter. Wer durch Kleingärten spaziert, der sieht hier und da Modelle, bei denen das Maßband am Tag des Aufbaus möglicherweise nicht zur Hand war.

Bei Pachtaufgabe kann das allerdings teuer werden. Denn alles, was über die Jahre auf dem Grundstück entstanden ist, was laut Gartenordnung nicht rechtens ist, muss auf eigene Kosten zurückgebaut werden. Dazu zählen übrigens auch Schuppen, Unterkellerungen oder Bodentrampoline.

M wie Mittagsruhe

Über die Mittagszeit sollte auch im Schrebergarten besser nicht zum Rasenmäher gegriffen werden. Jedenfalls ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich jemand beschwert. Schließlich gelten je nach Kleingarten feste Ruhezeiten über den Mittag und darüber hinaus die gesetzlichen Ruhezeiten in der Nacht von 22 bis 7 Uhr.

Aber natürlich gilt genau wie in der Wohnung auch im Kleingarten: Wer den Nachbarn Bescheid gibt, wenn es absehbar mal lauter werden könnte, hat größere Chancen auf Verständnis (siehe nächster Punkt).

N wie Nachbarn

Die lieben Nachbarn gibt’s natürlich auch im Kleingarten. Und genauso wie im Mehrfamilienhaus, kennt man sie vor dem Einzug meist nicht. Potenzielle Gründe für Zoff an der Hecke gibt es grundsätzlich genug: Der Baum von nebenan, der lange Schatten wirft, die Äste, die aufs eigene Grundstück ranken, die lärmenden Kinder, der fürchterliche Radiosender und wie war das noch mit der Mittagsruhe?

Tatsächlich ist es so, dass ab und an auch mal ein Kleingartenstreit vor Gericht landet. Wenn man aber bedenkt, dass Hamburg rund 40.000 Gärten hat, liegen derlei Fälle im Promillebereich. In den weitaus meisten Fällen reichen altbekannte Mittel wie Verständnis, Rücksicht und manchmal vielleicht auch eine rübergereichte Grillwurst als Wiedergutmachung – wenn es doch mal lauter wurde.

O wie Obst und Gemüse

Zwar sind die Zeiten wohl in den meisten Vereinen vorbei, in denen Kontrolleure mit dem Maßband anrückten, um zu prüfen, ob die Gemüsebeete groß genug sind. Aber dennoch: Eine einseitige Gartennutzung ist auch heutzutage nicht erwünscht. Ein bisschen Rasen und ein paar bunte Blumen reichen jedenfalls nicht aus. Statt dem Maßband gibt es heute zur Orientierung die Drittelregelung. Angestrebt werden sollten: ein Drittel Anbau, ein Drittel Zierpflanzen und Rasen, ein Drittel Laube.

P wie Pachtvertrag

Auf eBay Kleinanzeigen gibt es sie hin und wieder: Diese Angebote, nach denen man einen Kleingarten für ziemlich hohe Summen kaufen kann. Doch für gewöhnlich funktioniert das anders. Bei den normalen Kleingartenvereinen kann man Parzellen nicht kaufen, sondern nur pachten. Man erwirbt also für eine bestimmte Zeit das Nutzungsrecht an dem Garten.

Q wie Quadratmeter

Die Hamburger Schrebergärten bilden mit zusammen mehr als 17 Millionen Quadratmetern die mit Abstand größte Grünfläche der Stadt.

R wie Rasenmähen

Grundsätzlich eine gute Idee! Nur nicht in der Mittagspause

S wie Sicherheitsleistung

Man könnte auch Kaution sagen. Je nach Verein muss der Pächter eine vereinbarte Summe als Sicherheitsleistung beim Verein hinterlegen. Die Höhe wird vom Verein festgelegt. Sie kann verrechnet werden, wenn der Pächter etwa den Pachtzahlungen nicht nachkommt und wird bei Pachtaufgabe zurückerstattet - wenn alles in Ordnung ist.

T wie Toilette

Wer einen Kleingarten hat, der weiß, die meist gestellte Frage ist diese: Wie macht ihr das mit der Toilette? Das ist eine gute Frage. Denn die Nutzung von Spültoiletten jeglicher Art und Weise sind unzulässig. Warum? Weil die Lauben eben keinen Zweitwohnsitz darstellen sollen, sondern in erster Linie dafür da sind, um Geräte für die Gartenarbeit unterzustellen.

Aber auf die Toilette muss natürlich auch der fleißigste Gärtner mal. Die meisten haben entweder eine Komposttoilette, eine Trenntoilette (die durch die Trennung von Kot und Urin besonders geruchsarm sein soll) oder eine Chemietoilette. In vielen Kleingärten sind letztere aber wegen der umweltschädlichen Zusätze nicht so gerne gesehen.

U wie Übernachten

Darf man im Gartenhaus übernachten? Grundsätzlich: ja, kein Problem. Aber nicht als Dauerlösung. Der an die Gemeinnützigkeit gebundene günstige Pachtpreis würde bei einer Nutzung wie bei einem Wochenendhaus nicht zu halten sein. Wer gelegentlich im Sommer dort übernachtet, wird aber kein Problem bekommen.

V wie Vereine

311 Kleingartenvereine gibt es in Hamburg, mehr als 33.000 Parzellen und mehr als 43.000 Mitglieder.

W wie Warteliste

Ein Platz auf der Warteliste ist zumindest offiziell der einzige Weg, an einen Schrebergarten zu kommen. Schon vor Corona waren diese insbesondere bei den zentrumsnahen Vereinen lang – durch die Pandemie wurden sie noch länger.

Nicht selten müssen Interessenten jahrelang warten, bis der lang ersehnte Anruf kommt. Und so ist auch nicht bei jedem Warteplatz klar, ob das Interesse noch aktuell ist. In jedem Fall wird dazu geraten, auch persönlich bei dem Verein vorstellig zu werden und hartnäckig zu bleiben.

X wie x-beliebig

Darf man eigentlich alles pflanzen im Garten? Die Antwort lautet: nein! Einiges ist tatsächlich verboten. Etwa das Anpflanzen von Nadelhölzern. Der Grund: Die Verrottung der fallenden Nadeln würde zwangsläufige die Böden versauern. Nur Eiben als Einzelpflanzung und kleinwüchsige Nadelgehölze sind erlaubt. Nicht heimische Pflanzen, die sich stark verbreiten, dürfen aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht verwendet werden. Weitere Infos gibt es hier.

Y wie Youtube

Kleingarten-Videos sind bei Youtube schwer gefragt. Hunderte Videos von professionellen und Hobby-Gärtnern sind auf dem Video-Portal zu finden. Von Upcycling-Videos über Pflanz- und Deko-Tipps bis zu unzähligen Erklärvideos zum Nachmachen: Wie baue ich Paletten-Möbel? Wie lege ich ein Hochbeet an? Wie halte ich die Schnecken fern? Und vieles mehr.

Z wie Zuleitungen

Das mit den Wasserzuleitungen ist ein nicht ganz einfaches Thema. Grundsätzlich gilt: Die bestehende Wasserzapfstelle auf der Parzelle darf nicht verlegt werden. Eine Zuleitung zur und in die Laube ist verboten. Dasselbe gilt für die Installation von Waschbecken, Spülen, Duschen sowie Brauchwasser erzeugende Wasch- und Spülmaschinen.

Der Grund ist derselbe wie bei den Toiletten: Die Lauben sollen nicht so hergerichtet werden, dass hier dauerhaft gewohnt werden kann.