Hamburg. Bundesweit beträgt der Zuwachs rund 40 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021. Das sind die Gründe für die “Fließbandklagen“.

Die Zahl der Klagen von Fluggästen in Deutschland ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Nach Angaben des Deutschen Richterbundes gab an den 20 Amtsgerichten, die für größere Flughafenstandorte zuständig sind, mehr als 70.000 solcher Fälle. Rund 5000 davon betrafen das Amtsgericht Hamburg.

Bundesweit betrage der Zuwachs rund 40 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021 (rund 51.000), in dem wegen Corona Reisebeschränkungen galten. Der Verband bezog sich bei den Angaben auf eine Umfrage der „Deutschen Richterzeitung“ bei den sogenannten Flughafengerichten.

Flughafen Hamburg: Amtsgericht meldet rund rund 5000 Fälle

An der Spitze der Verfahrenszahlen liegt 2022 das Amtsgericht Köln mit knapp 18.000 Fällen. Auf Platz zwei folgt Frankfurt/Main mit mehr als 11.300 Fällen. Dahinter liegt Düsseldorf mit knapp 9000 Neuzugängen auf Platz drei.

Das für den Flughafen Berlin Brandenburg zuständige Amtsgericht Königs Wusterhausen kommt auf mehr als 7000 Verfahren, das für den Flughafen Hamburg zuständige Amtsgericht meldet ebenso wie das für den Airport München zuständige Amtsgericht Erding rund 5000 Fälle. Auf den nächsten Plätzen folgen die Amtsgerichte Hannover (3098 Fälle), Dortmund (1915), Stuttgart (1798) und Nürnberg (1507).

Bundesgeschäftsführer des Richterbundes spricht von Fließbandklagen

Die Entwicklung im Jahresverlauf sowie aktuelle Aussagen aus den Gerichten lassen darauf schließen, dass sich der Aufwärtstrend 2023 fortsetzen dürfte. Der Richterbund sieht Portale, mit denen Fluggäste ihre Ansprüche schnell und einfach durchsetzen können, als einen wesentlichen Grund für die Entwicklung. Eine Flut gleichförmiger Verbraucherklagen blockiere teilweise die Zivilgerichte, hieß es.

Der Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, Sven Rebehn, sieht die Politik gefordert: „Die Ampel sollte hier dringend Abhilfe schaffen und das Zivilprozessrecht durch flexiblere Vorschriften an die neue Realität dieser Fließbandklagen anpassen, mit denen Anwaltskanzleien und Inkassodienstleister viele Gerichte überhäufen.“