Paris/Hamburg. Verschärfte Regeln in der französischen Hauptstadt. Hamburgs Verwaltung sieht ebenfalls Handlungsbedarf. Das ist der aktuelle Stand.
Unfälle, herumliegende Roller, Verkehrsverstöße – wie in Hamburg wächst auch in Paris der Frust über die missbräuchliche Nutzung der E-Scooter. In der französischen Hauptstadt gibt es so viel Kritik an den Elektrorollern, dass die Verwaltung über ein Verbot nachdenkt.
Um dem zuvorzukommen, haben die Anbieter nun ihre Regeln verschärft: So müssen Benutzer bei der Registrierung ihren Ausweis einscannen. Damit soll sichergestellt werden, dass nur Erwachsene die Scooter nutzen, zudem sollen die Verursacher bei Regelverstößen leichter identifiziert und von der Vermietung ausgeschlossen werden.
Verkehr Hamburg: E-Scooter erzürnt viele Gemüter
Außerdem erhalten die Gefährte Nummernschilder, damit Verkehrsverstößen leichter zu verfolgen sind. Vermieter stocken ihr Personal auf, um ungenutzt auf Bürgersteigen und Plätzen herumliegende Scooter schneller wegzuräumen.
Gute Anregungen auch für Hamburg, wo die E-Scooter viele Gemüter erzürnen? Schön wär´s, mag sich auch der ein oder andere in der Stadtverwaltung denken, aber rechtlich unmöglich. Anders als in Frankreich vergibt Hamburg keine Lizenzen oder Konzessionen an die E-Scooter-Anbieter.
Verkehr Hamburg: E-Scooter sind nicht genehmigungspflichtig
Das Hanseatischen Oberverwaltungsgericht bewertet die Nutzung öffentlicher Wege als Gemeingebrauch. Die Leih-Roller sind deshalb in der Hansestadt nicht genehmigungspflichtig und ein Abstellen im öffentlichen Raum grundsätzlich erlaubt, sofern sie nicht verkehrsgefährdend oder -behindernd aufgestellt werden, heißt es auf Anfrage aus der Verkehrsbehörde. Hamburgs Verwaltung hat also keinen solchen Hebel wie die Pariser.
Handlungsbedarf sieht aber auch sie: „Angesichts der Erwartungen haben die E-Scooter als wirklich nachhaltiger Beitrag zur Mobilitätswende bislang noch nicht überzeugen können und müssen ihren Platz in einer nachhaltigen Mobilitätskette erst noch finden“, sagte Behördensprecher Dennis Heinert. „Auch müssen aus unserer Sicht die Pflege des öffentlichen Raums sowie die Verkehrssicherheit deutlich besser gewährleistet sein.“
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Verkehr Hamburg: Nur 1000 E-Scooter pro Anbieter innerhalb des Rings 2
Die Stadt hat deshalb mit den Anbietern eine freiwillige Vereinbarung getroffen, in der Regelungen zum Parken und zur Begrenzung der Roller auf 1000 pro Anbieter innerhalb des Ring 2 enthalten sind. Parkverbotszonen sollen verhindern, dass Roller an sensiblen oder sehr bevölkerten Orten abgestellt werden. Die Anbieter sind nach wie vor aufgefordert, dafür sorgen, dass die E-Scooter ordnungsgemäß abgestellt werden und keine Wege versperren.
Die Bezirke haben in Hamburg aktuell insgesamt 19 feste Abstellflächen in den Bezirken Altona (unter anderem Sternschanze) sowie in Hamburg-Mitte (Jungfernstieg) eingerichtet. Die Flächen werden laut Rückmeldung der Bezirke auch gut angenommen, heißt es aus der Verkehrsbehörde. Auch in Eimsbüttel wird derzeit die Einrichtung von Abstellzonen geprüft – vor allem an Standorten, bei denen der Bedarf groß ist, also wo laut Hinweis der Wegewarte oder aufgrund von Beschwerden viele Scooter „wild“ abgestellt werden.
Verkehr Hamburg: E-Scooter für „die letzte Meile“
Ursprünglich ging das neue Verkehrsmittel nicht als Freizeitspaß an den Start, sondern als Ergänzung des Angebots „für die letzte Meile“, also für den Weg beispielsweise von der Bahn- oder Bushaltestelle.
Deshalb läuft in Kooperation mit der Hochbahn an den Haltestellen in Langenhorn und Lokstedt ein Pilotprojekt mit dem Anbieter Tier. Dort wurden feste Stellplätze direkt an den U-Bahn-Stationen installiert, die einen unkomplizierten Übergang vom Scooter zur Bahn erleichtern sollen.