Hamburg. Danny D.s Weg vom „Autohandel in die Unterwelt“. Die nächsten Jahre verbringt der Drogenpate aus Hamburg im Gefängnis.
Er galt als der Drogenpate von Europa. Oder, wie es die Vorsitzende Richterin im Prozess gegen Danny D. aus Duvenstedt formulierte: Er war das „Bindeglied zum Kartell“ und die „Tür“ für den Rauschgifthandel aus Südamerika in den europäischen Markt.
Unter seiner Ägide wurde tonnenweise Kokain, Haschisch und Marihuana unter anderem nach Hamburg geschmuggelt. Am Montag nun bekam der 47 Jahre alte Danny D. die Quittung für sein verbrecherisches Tun: Das Landgericht verhängte zwölf Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe gegen den Hamburger.
Danny D. aus Duvenstedt: 15 Millionen eingezogen
In dem Prozess, der sich über 39 Verhandlungstage erstreckte, ging es um den Vorwurf des gemeinschaftlichen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Es habe sich bei den insgesamt rund 1,5 Tonnen Kokain und etwa eine Tonne Haschisch um „immense Mengen“ gehandelt, „die wir hier am Landgericht selten sehen“, sagte die Richterin zum Angeklagten.
Danny D. und seine Hinterleute hätten „organisierte Kriminalität par excellence“ begangen. Speziell bei Kokain handele es sich um eine „sehr gefährliche Droge“. Im Rahmen des Urteils ordnete die Kammer die Einziehung von rund 15 Millionen Euro an.
Danny D. vermisst lohnende Wirkung seiner Tat
Der Angeklagte, ein großer, kräftiger Mann mit kernigem Gesicht und kurz rasiertem Haar, wirkte vor Beginn der Urteilsverkündung ungerührt. Überraschen konnte ihn das Strafmaß nicht. Danny D. hat die Vorwürfe, unter anderem von Juni 2019 etwa ein Jahr lang Drogen über den Seeweg in Containern aus Südamerika in den Hamburger Hafen geschmuggelt zu haben, im Wesentlichen eingeräumt.
„Vom Autohandel in die Unterwelt“ hatte er im Prozess seinen „Werdegang“ zusammengefasst. Er sagte über seine Taten: „Es hat sich alles nicht gelohnt.“ In Anlehnung dazu betonte die Richterin: „Verbrechen lohnt sich nicht.“
Danny D. mit gefälschten Ausweisen unterwegs
Im Laufe des Prozesses war zwischen den Verfahrensbeteiligten eine Verständigung erzielt worden, landläufig auch „Deal“ genannt. Danach sollte ein Strafmaß zwischen zwölf und 13 Jahren Freiheitsstrafe herauskommen. Die Staatsanwaltschaft hatte letztlich 13 Jahre Haft gefordert, die Verteidigung auf zwölf Jahre plädiert.
Der Anklage zufolge wurde das Rauschgift, nachdem es von Südamerika nach Europa verschifft worden war, nach Manipulation des Containerabfertigungsprozesses von instruierten Lkw-Fahrern aus dem Hafen verbracht. Dann transportierten sie die heiße Ware an einen für die Bergung des Kokains geeigneten Ort, einen sogenannten Bunker. Teile des Kokains waren für den Transport unter Paketen mit Fruchtpüree, andere in Fässern mit Ananasfruchtfleisch oder Säcken mit Gelatine versteckt worden.
Ermittler hatten Danny D., der bereits früher in Belgien in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt wurde, jahrelang gejagt. Im Mai 2021 wurde der Hamburger schließlich von einem Spezialeinsatzkommando im nordrhein-westfälischen Kurort Bad Oeynhausen festgenommen. In dem Ferienhaus entdeckten die Beamten rund 70.000 Euro Bargeld, Goldbarren, Schmuck, Luxusuhren – und 18 mutmaßlich gefälschte Ausweise.
Wie die Festnahme von Danny D. gelang
Wesentlich zu dem Ermittlungserfolg und letztlich zur Festnahme von Danny D. hatte die Entschlüsselung von Encro-Chat-Daten, einer Art WhatsApp für Verbrecher, beigetragen. Mit dem Knacken der Verschlüsselungssoftware im Jahr 2020 konnte die Polizei Chats von etlichen Personen verfolgen, die sich im Wesentlichen zu Drogen- und Waffengeschäften verabredeten – wie auch im Fall von Danny D. Durch die Chats sei viel über die Strukturen der Bande bekannt geworden, sagte die Richterin. Auch hätten sich die Beteiligten in den Chats unter anderem über die Qualität der Drogen geäußert.
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Strafmildernd sei bei Danny D. zu berücksichtigen, dass der Angeklagte die Taten gestanden und damit auch zu einer Verfahrensverkürzung beigetragen habe. Negativ schlage zu Buche, dass seine Stellung „ganz oben in der Bande“ gewesen sei. „Bei Ihnen liefen alle Fäden zusammen“, sagte die Vorsitzende Richterin zu Danny D. in Bezug auf den Rauschgift-Schmuggel. Er sei für die Auftrags-Akquise zuständig gewesen.
In der Anklage gegen den 47-Jährigen ging es auch um den Besitz von Schusswaffen. Er habe in seiner unter einer Aliaspersonalie in Berlin angemieteten Wohnung eine Beretta mit Schalldämpfer, eine Sig Sauer sowie diverse Patronen gehortet, hieß es. Einer Formulierung eines der Verteidiger, der in Bezug auf die Beretta sinngemäß gesagt hatte, dass im Milieu halt „jeder eine Wumme“ trage, das sei „wie bei James Bond“, widersprach die Vorsitzende ausdrücklich. „Nein, wir sind hier nicht in Hollywood. Einen Schalldämpfer braucht man nicht zur Selbstverteidigung.“