Hamburg. Justizbehörde hat den Sonderermittler benannt, der Vorwürfen nachgeht, Fröhlich habe Razzien aus politischen Gründen verhindert.
Die Justizbehörde hat nun einen Sonderermittler ernannt, der das Disziplinarverfahren gegen den Hamburger Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich leiten soll: Es ist Nikolaus Berger. Der 66-Jährige war seit 2009 am Bundesgerichtshof tätig, zuletzt im 5. Strafsenat, bevor er vor einem Jahr in den Ruhestand versetzt wurde. Berger war bis 2009 am Hamburger Landgericht, wo er unter anderem den Vorsitz beim langjährigen Verfahren gegen den Verlagserben Alexander Falk.
Kartenaffäre: Durchsuchung bei Grote verhindert?
Generalstaatsanwalt Fröhlich hatte vor einer Woche ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst beantragt, nachdem schwere Vorwürfe öffentlich geworden waren. Er soll bereits geplante Durchsuchungsbeschlüsse gegen Innensenator Andy Grote (SPD), den früheren parteilosen Wirtschaftssenator Frank Horch sowie Polizeipräsident Ralf Martin Meyer aus politischen Gründen verhindert haben.
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Bei ihnen bestand der Verdacht der Vorteilsnahme im Amt, da sie Gratis-VIP-Karten des FC St. Pauli angenommen hatten. Damals war Grote Leiter des Bezirksamtes Mitte, das federführend für die Genehmigungen des Stadionausbaus war. Bei allen dreien wollten die ermittelnden Staatsanwälte Hausdurchsuchungen beantragen.
Kartenaffäre: Generalstaatsanwalt hat Vorwürfe nicht dementiert
Laut eines Vermerks über eine Dienstbesprechung hat der Generalstaatsanwalt dies verhindert – und zwar aus rein politischen Gründen. Demnach sagte Fröhlich, er nehme in Kauf, dass möglicherweise Beweise für Straftaten verloren gingen, da es anderenfalls zu einer „politischen Krise“ komme. Außerdem wäre die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft gefährdet.
Der 62-jährige Fröhlich ist seit 2016 Generalstaatsanwalt in Hamburg. Die erhobenen Vorwürfe hat er weder dementiert noch bestätigt. Er ist trotz des Disziplinarverfahrens weiter im Amt.