Hamburg. Nach einem Trinkgelage und einem Streit würgt ein Hamburger eine Freundin mit einem Schal, fünf bis zehn Minuten lang.

Im Prozess um die versuchte Tötung einer Frau mit einem Schal hat das Landgericht Hamburg den Angeklagten zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach den 53-Jährigen am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig und ordnete zudem die Unterbringung in einer Alkohol-Entziehungsanstalt an.

Nach Festellung des Landgerichts hatte der in Hamburg geborene Deutsche die mit ihm befreundete Frau so kräftig gewürgt, dass sie in akuter Lebensgefahr schwebte. Die Anklage hatte ursprünglich auf versuchten Mord gelautet.

Prozess Hamburg: Täter und Opfer kannten sich gut

Der Beschuldigte und die damals 43-Jährige hätten sich ein halbes Jahr vor der Tat kennengelernt, erklärte die Vorsitzende der Strafkammer, Birgit Woitas. Die Frau habe oft bei dem zehn Jahre älteren Mann im Stadtteil Wilhelmsburg auf dem Sofa übernachtet. Sie habe sich eine Beziehung gewünscht, die er aber nicht wollte. Sie hätten sich oft gestritten, zweimal sei deswegen sogar die Polizei in die Wohnung gekommen.

Am 20. Januar dieses Jahres hätten beide mehrere Flaschen Bier und Wein getrunken. Vermutlich sei er mit 2,5 Promille alkoholisiert gewesen, sie mit 1,5 Promille.

Täter lässt erst nach zehn Minuten von Frau ab

Nach einem Streit, dessen Ursache das Gericht nicht ermitteln konnte, habe sie am Nachmittag auf dem Sofa gelegen, sei aber wach gewesen. Er habe den Schal um ihren Hals gelegt und diesen für „vielleicht fünf bis zehn Minuten“ mit höherem Kraftaufwand zugezogen, sagte Woitas. Die Frau habe geweint und gesagt, dass sie ein Kind habe. Daraufhin habe der Angeklagte von ihr abgelassen und die Rettungskräfte verständigt.

Die 43 Jahre alte Frau sei vorübergehend bewusstlos geworden, außerdem habe sie aus Mund und Nase geblutet. Nach Einschätzung einer Sachverständigen schwebte sie in akuter Lebensgefahr. Nach seiner Festnahme sagte der Angeklagte nach Angaben der Richterin: „Die Schlampe hätte sterben sollen!“

Mordmerkmal der Heimtücke war nicht erfüllt, so das Gericht

Er habe mit Tötungsvorsatz gehandelt. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei aber nicht erfüllt gewesen, weil die Frau bei der Tat wach war, erklärte Woitas. Dann sei der Beschuldigte von seinem Tötungsvorsatz zurückgetreten und habe den Notruf gewählt. Somit müsse die Tat als gefährliche Körperverletzung gewertet werden. Aufgrund seiner Alkoholerkrankung sei der Angeklagte vermindert schuldfähig. Das Gericht würdigte auch sein Geständnis und seine Reue als strafmildernd. Der 53-Jährige sei jedoch erheblich vorbestraft, auch wenn diese Taten schon länger zurücklägen.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft war ebenfalls vom Vorwurf des versuchten Mordes abgerückt und hatte fünf Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt. Der Verteidiger sprach in seinem Plädoyer von einem minderschweren Fall, der mit maximal drei Jahren bestraft werden sollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.